Revision des Sexualstrafrechts soll vertieft geprüft werden

Die Rechtskommission des Ständerats schlägt vor, die Revision des Strafrechts in zwei Vorlagen zu teilen. Dies, um aktuellen Fragen über den Straftatbestand der Vergewaltigung mehr Zeit zu geben.

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Muss sich ein Opfer zur Wehr setzen, damit ein Übergriff als Vergewaltigung anerkannt wird? Dieser Frage soll mehr Zeit eingeräumt werden.

Muss sich ein Opfer zur Wehr setzen, damit ein Übergriff als Vergewaltigung anerkannt wird? Dieser Frage soll mehr Zeit eingeräumt werden.



Bild: Oliver Menge

(gb.) Die Rechtskommission des Ständerats hat sich am Freitag mit der Revision des Strafgesetzes beschäftigt. Hauptsächlich ging es dabei um die Höhe der Strafrahmen, also um die Frage, wie hoch gewisse Strafen angesetzt sein sollen. Gekoppelt damit waren aber auch Änderungen am Wortlaut gewisser Strafnormen, etwa der Vergewaltigung. Um auf diese Fragen vertiefter eingehen zu können, empfiehlt die Kommission dem Ständerat, die Vorlage zweizuteilen. Dies teilte die Kommission am Freitag in einer Mitteilung mit.

Die Kommissionsmitglieder wollten in der gegebenen Vorlage keine Änderungen am Wortlaut im Sexualstrafrecht vornehmen. Konkret geht es dabei vor allem um die Frage, welche Bedingungen zutreffen müssen, um von einer Vergewaltigung zu sprechen – und jemanden dementsprechend zu verurteilen. Im aktuellen Strafrecht muss sich jemand zur Wehr setzen. Ein «Nein» reicht nicht.

Debatte ist eröffnet

Der Bundesrat hatte gewisse Änderungen vorgeschlagen. Er wollte den Tatbestand der Vergewaltigung geschlechtsneutral formulieren und auf «beischlafsähnliche Handlungen» ausdehnen. Dies würde auch Oral- und Analverkehr einschliessen. Die Mindeststrafe wollte der Bundesrat von einem auf zwei Jahre erhöhen.

Die zentrale Frage liegt gemäss der ständerätlichen Kommission jedoch auch darin, wie sexuelle Handlungen gegen den Willen einer Person strafrechtlich behandelt werden sollen, wenn weder Gewalt noch Drohung vorliegen.

In letzter Zeit hat in der Schweiz vermehrt eine öffentliche Debatte über just diese Frage stattgefunden. Zwei Strafrechtlerinnen regten gar einen Paradigmenwechsel an: Für Sex brauche es die Zustimmung beider – oder aller – beteiligten Personen.

Mit der Teilung der Vorlage käme es zu einem Vernehmlassungsverfahren, in dem sich Parteien und Verbände zu dieser Debatte äussern könnten.