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Folter soll künftig als eigener Straftatbestand ins Schweizer Strafgesetzbuch aufgenommen werden. Das bestehende Recht ist laut den zuständigen Parlamentskommissionen ungenügend.
Obwohl die meisten Folterhandlungen bereits strafbar sind, reicht dies für die Rechtskommission des Ständerates nicht aus. «Derzeit ist Folter in der Schweiz nur im Zusammenhang mit Verbrechen gegen die Menschlichkeit und mit Kriegsverbrechen ausdrücklich verboten», schreiben die Parlamentsdienste in einer Mitteilung vom Dienstag. Dies sei im Hinblick auf das Völkerrecht und die Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem UN-Übereinkommen gegen Folter ungenügend.
Die Kommission für Rechtsfragen hat an ihrer jüngsten Sitzung deshalb einstimmig einer parlamentarischen Initiative von GLP-Nationalrat Beat Flach Folge gegeben, die verlangt, Folter im Schweizer Strafrecht als eigenen Straftatbestand aufzuführen. Die Ergänzung würde auch die erforderliche Rechtsparallelität für die internationale Rechtshilfe herstellen, heisst es in der Mitteilung weiter. Das Geschäft geht nun an die Nationalratskommission zurück, welche nun die Aufgabe hat, den neuen Straftatbestand klar abzugrenzen. (agl)