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Die juristische Aufarbeitung der Postauto-Affäre gerät ins Stocken. Nachdem das Berner Wirtschaftsgericht die Klage abgewiesen hat, unterliegt das Bundesamt für Polizei (Fedpol) nun auch vor Obergericht.
Letzten Dezember hatte das Berner Wirtschaftsgericht die Anklage des Bundesamtes wegen eines «offensichtlichen und schweren Verfahrensmangels» zurückgewiesen. Für die Einsetzung von zwei externen Verfahrensleitern im Fall «Postauto» habe keine formell-gesetzliche Grundlage bestanden, urteilten die Richter. Da keine gültig erstellten Anklagen vorlägen, über die das Gericht urteilen könne, habe es das Verfahren an die Staatsanwaltschaft zurückgewiesen.
Dagegen erhoben das Fedpol und die Kantonale Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte Beschwerde. Die Beschwerdekammer des Obergerichts des Kantons Bern ist nun nicht darauf eingetreten, wie es in einer Mitteilung vom Donnerstag heisst.
Der angefochtene Beschluss ziele lediglich auf die Fortführung und den Ablauf des Verfahrens. Dagegen stelle die Rückweisung durch das Wirtschaftsgericht keinen «wieder gutzumachenden Nachteil rechtlicher Natur» dar, argumentiert die Beschwerdekammer. Sie möge zwar einen Mehraufwand bedeuten, was jedoch nicht von Relevanz sei.
Die «Postauto-Affäre» ist einer der grössten Subventionsskandale in der jüngeren Schweizer Geschichte: Die Postauto AG verschleierte jahrelang Gewinne und kassierte so ungerechtfertigt Subventionen im regionalen Personenverkehr. 2018 beauftragte der Bundesrat das Fedpol mit dem Verwaltungsstrafverfahren gegen das Tochterunternehmen der Schweizerischen Post. Nach Abschluss des Verfahrens erhoben die Ermittler im August Anklage gegen sechs ehemalige Manager der Post. (rwa)