Politische Bildung
Kein Antragsrecht für Jugendsession: Nationalrat wittert Vorzugsbehandlung

Jugendliche sollen Anliegen aus der Jugendsession direkt in die Kommissionen einbringen dürfen, fordert eine Motion. Das sei der falsche Weg, um politische Partizipation zu fördern, findet der Nationalrat.

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Kinder und Jugendliche sollen am politischen Prozess teilhaben können – ein Recht auf Anhörung in den Kommissionen sei aber der falsche Weg, findet der Nationalrat.

Kinder und Jugendliche sollen am politischen Prozess teilhaben können – ein Recht auf Anhörung in den Kommissionen sei aber der falsche Weg, findet der Nationalrat.

Keystone

Sollen Kinder und Jugendliche ihre politischen Anliegen direkt in die Kommissionen vorstellen dürfen? Nein, sagt der Nationalrat. Er lehnt eine Motion von Katharina Prelicz-Huber (Grüne/ZH) mit 98 zu 67 Stimmen ab. Diese forderte, der Jugendsession und der Kinderkonferenz einmal pro Jahr ein Vorstellungsrecht ihrer Petitionen und Anträge in den zuständigen Kommissionen zu gewähren.

Weniger als ein Zehntel der Forderungen, welche die Jugendorganisationen stellen, würden im Parlament behandelt, bemängelte Prelicz-Huber: «Das ist mehr als bescheiden.» Der Bundesrat bezeichne die Jugendsession zwar als «wertvollen jährlichen Anlass der politischen Bildung und politischen Partizipation für Jugendliche». Trotzdem habe er nichts Konkretes unternommen, um den Anlass zu fördern, so Prelicz-Huber.

Die direkte Partizipation von jungen Menschen müsse gefördert werden. Dazu habe sich die Schweiz im Rahmen der UNO-Kinderrechtskonvention verpflichtet, zudem sei es unerlässlich für das Funktionieren der Demokratie.

Nationalrat will keine «Vorzugsbehandlung» von jungen Menschen

Im Namen des nationalrätlichen Büros argumentierte Edith Graf-Litscher (SP/TG) gegen die Motion. Man unterstütze das Anliegen, die politische Partizipation zu fördern. Aber: «Es ist nicht angebracht, zwei Organisationen ein explizites Vorstellungsrecht einzuräumen», erklärte Graf-Litscher.

Damit würden die Jugendsession und die Kinderkonferenz gegenüber anderen Organisationen, etwa der Frauensession, bevorzugt. Gemäss geltendem Recht haben alleine die Kantone ein Recht auf Anhörung in den Kommissionen. Der Nationalrat folgte der Argumentation des Büros und lehnte die Motion ab. (aka)