Die BVG-Kommission empfiehlt dem Bundesrat, den Mindestzinssatz bei der beruflichen Vorsorge 2022 bei einem Prozent zu belassen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hatte eine Erhöhung gefordert.
Der Entscheid sei mit grosser Mehrheit gefallen, meldete die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge am Dienstag. Die Vorschläge der Mitglieder seien in einer Bandbreite von 0,25 bis 1,25 Prozent gelegen. Die Formel, mit der die Kommission berechnet, wie hoch der Mindestzinssatz sein muss, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, habe per Ende Juli einen Wert von 1,3 Prozent ergeben. Darin berücksichtigt ist die Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen sowie der Aktien, Anleihen und Liegenschaften.
Die Kommission habe aber auch weitere Rahmenbedingungen berücksichtigt, heisst es in der Mitteilung. Dazu gehöre die Tragbarkeit des Satzes für die Vorsorgeeinrichtungen in Bezug auf die Erträge, die sie selbst auf dem Finanzmarkt erzielen können. Ausserdem solle das Vertrauen in die zweite Säule gestärkt werden.
In einer ersten Stellungnahme kritisierte der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) den Entscheid. Er hatte eine höhere Verzinsung der Altersguthaben gefordert. «Mittlerweile haben die Pensionskassen üppig gefüllte Reserven und hohe Deckungsgrade angehäuft – während die Pensionskassenrenten sinken und die Beiträge der Versicherten stetig stiegen», schreibt der SGB. Auch der Gewerkschafts-Dachverband Travail Suisse forderte den Bundesrat am Dienstag auf, den Mindestzins ungeachtet des Vorschlags der Kommission auf 1,25 Prozent zu erhöhen.
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