Tessin
Sozialhilfeverzicht: Verschärfte Frist für Einbürgerungswillige gilt ab Herbst

Ab Herbst gelten im Tessin verschärfte Einbürgerungsregeln. Wie vom Parlament beschlossen, dürfen dann Einbürgerungswillige zehn Jahr lang keine Sozialleistungen bezogen haben. Bisher galten drei Jahre.

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Den roten Pass gibt es im Tessin nur, wenn man die letzten zehn Jahren keine Sozialleistungen erhalten hat.

Den roten Pass gibt es im Tessin nur, wenn man die letzten zehn Jahren keine Sozialleistungen erhalten hat.

Keystone

Wie die Tessiner Staatskanzlei am Freitag mitteilte, hat die Regierung das neue Gesetz per 1. September in Kraft gesetzt. Damit werde eine bereits im Januar 2019 vom Grossen Rat beschlossene parlamentarische Initiative umgesetzt. Einbürgerungsbewerber müssen demnach neu aufzeigen, dass sie in den letzten zehn Jahren keine Sozialleistungen erhalten haben oder dass sie diese inzwischen wieder vollständig zurückgezahlt haben. Bislang galt eine Frist für den Verzicht auf Sozialleistungen von drei Jahren.

Weiter werden mit dem verschärften Einbürgerungsgesetz die Kriterien für eine Befreiung vom Einbürgerungskurs vereinfacht, heisst es in der Tessiner Mitteilung. Künftig wird von der Teilnahme am Kurs und der Prüfung befreit, wer mindestens fünf Jahre der obligatorischen Schulzeit im Kanton absolviert hat. Dasselbe gilt für diejenigen Bewerber, welche die Sekundarstufe II an einer Schule in der Südschweiz besucht haben. (dpo/sat)