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Der Handel mit Bio-Produkten zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich (UK) kann nach dem Brexit weitergehen. Die Länder haben eine entsprechende Vereinbarung unterschrieben.
(agl) Die beiden Länder erkennen damit ihre jeweiligen Bio-Gesetzgebungen an, wie es in einer Mitteilung des Bundesamts für Landwirtschaft vom Montag heisst. Bisher war dies Bestandteil des Agrarabkommens zwischen der Schweiz und der EU. Die Vereinbarung ist Anfang Januar in Kraft getreten und gilt bis Ende 2022.
Sie ist der «Mind the gap»-Strategie des Bundesrats, mit der dieser die Kontinuität der Beziehung der Schweiz zum Vereinigten Königreich sichern will, auch nach dessen Austritt aus der Europäischen Union.