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Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen heisst Beschwerden gegen zwei Berichte von RTS gut. Gegenstand beider Sendungen war der ehemalige Genfer FDP-Staatsrat Pierre Maudet.
Das Westschweizer Radio und Fernsehen hat am 15. Dezember 2020 zwei Berichte über Pierre Maudet ausgestrahlt. Sowohl die Radiosendung «La Matinale» als auch die TV-Sendung «Le 12h45» widmeten sich in ihren Berichten den nächtlichen Besuchen von Maudet in seinem ehemaligen Büro. Beide Berichte wurden beanstandet.
Wie die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI nun am Donnerstag mitteilt, heisst sie die Beschwerden gegen die RTS-Berichte gut. Konkret sei über den Vorfall auf eine «voreingenommene und intransparente» Weise berichtet worden.
Die Hörer respektive Zuschauer seien in die Irre geführt worden und hätten sich keine eigene Meinung über die nächtlichen Besuche des ehemaligen Genfer FDP-Staatsrats bilden können, schreibt die UBI. Die Beschwerdeinstanz kommt daher zum Schluss, dass die Berichte gegen den Grundsatz der wahrheitsgetreuen Darstellung verstossen haben.
Pierre Maudet sorgte für negative Schlagzeilen unter anderem wegen einer umstrittenen Luxusreise nach Abu Dhabi 2015. Im Februar verurteilte ein Genfer Gericht den ehemaligen Bundesratskandidaten der FDP wegen Vorteilsnahme.