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Mit einer Teilrevision des Luftfahrtgesetzes will der Bundesrat verschärfte EU-Richtlinien zur Überwachung des Flugpersonals in Schweizer Recht überführen.
(wap) Konkret sollen mit dem neuen Gesetz Ärzte und Psychologen neu Mitglieder von Flugzeugbesatzungen und Fluglotsen beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) melden können. Dabei gehe es um «Diagnosen und Informationen über mögliche akute psychische oder körperliche Erkrankungen», wie der Bundesrat in einer am Freitag veröffentlichten Mitteilung schreibt. Ausserdem soll das Bazl neu auch ohne Anzeichen von Trunkenheit stichprobenweise unangemeldete Alkoholkontrollen durchführen dürfen. Damit werde Alkoholmissbrauch frühzeitig vorgebeugt.
Die verschärften Regelungen der EU, die nun von der Schweiz übernommen werden, sind eine Reaktion auf den Absturz einer Germanwings-Maschine 2015. Dieser war vom Co-Piloten in suizidaler Absicht herbeigeführt worden. 150 Menschen verloren dabei ihr Leben.