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In der Badeanstalt darf wohl an diversen Orten auf die Maske verzichtet werden. Das schlägt zumindest der Bund den Kantonen vor. Diese können sich nun dazu äussern.
(mg) In der Badi trägt man eher wenig Stoff. Und wohl auch keine Masken. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat seine neueste Konsultation an die Kantone publiziert. Dabei geht es um «technische Anpassungen in verschiedenen Covid-19-Verordnungen». Hinter dem sperrigen Titel verstecken sich freudige News für Sonnenhungrige, die keinen Maskenabdruck wollen. Für Badeanstalten soll «die Möglichkeit geschaffen werden, für gewisse Teile des Aussenbereichs wie zum Beispiel den Badebereich oder die Liegewiesen in ihren Schutzkonzepten Ausnahmen von der Maskenpflicht vorzusehen», wie das BAG schreibt.
Auf der Liegewiese und rund um das Schwimmbecken kann wohl also auf eine Maske verzichtet werden. Das wiederum erleichtert auch das Glaceschlecken und Baden. Zu diesem und weiteren Vorschlägen können die Kantone nun bis zum 4. Mai Stellung nehmen. Andere Änderungen betreffen unter anderem die Möglichkeit, dass die Krankenkassen bei zuviel bezogenen Selbsttests Geld zurückfordern können. Ebenfalls soll der Verzicht auf die Quarantäne bei Genesenen von drei auf sechs Monaten verlängert werden.