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Schweizer Bauern erhalten einen besseren Zugang zum israelischen Markt. Erstmals dürfen sie unverarbeitete Produkte exportieren. Der Bundesrat erhofft sich davon eine Stärkung des Agrarhandels.
(rwa) Die Schweiz und Israel haben beschlossen, den Landwirtschaftsteil des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und dem Land aus Nahost zu modernisieren. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Verordnungsänderungen beschlossen. Damit werde der Agrarhandel zwischen den beiden Staaten gestärkt, schreibt das Wirtschaftsdepartement in einer Mitteilung.
Israel gewährt der Schweiz erstmals Konzessionen für unverarbeitete Landwirtschaftsprodukte. Dazu zählen lebende Tiere, Fleisch, Schlachtnebenprodukte und Fleischzubereitungen wie auch Käse, Fruchtsäfte, Tabak, Teigwaren und gewisse Zubereitungen von Gemüse, Früchten und Nüssen.
Im Gegenzug gewährt die Schweiz Konzessionen etwa bei Schnittblumen, Gemüse, Früchten, Gewürzen, Kaffee, Tee, Butter und Kakaopulver. Laut Bundesrat sind diese Zugeständnisse mit den agrarpolitischen Zielen der Schweiz vereinbar und stellen den Grenzschutz für sensible Agrarprodukte nicht infrage.