landwirtschaft
Gentech-Moratorium bis 2025: Bundesrat erhält Schützenhilfe

Der Bundesrat will das Moratorium für den Anbau gentechnisch veränderter Organismen erneut um vier Jahre verlängern. Nun stärkt ihm auch die Beratende Kommission für Landwirtschaft den Rücken.

Drucken
Gentechnisch veränderte Pflanzen dürfen in der Schweiz nur zu Forschungszwecken angebaut werden. (Symbolbild)

Gentechnisch veränderte Pflanzen dürfen in der Schweiz nur zu Forschungszwecken angebaut werden. (Symbolbild)

Keystone

(rwa) Letzten November hatte der Bundesrat entschieden, eine weitere Verlängerung des Moratoriums bis 2025 zu beantragen. Für eine Aufhebung bestehe weder seitens der Landwirtschaft noch bei den Konsumenten ein Interesse, begründete er den Schritt. Das unterstützt nun mehrheitlich auch die vom Bundesrat eingesetzte Beratende Kommission für Landwirtschaft, wie sie am Montag bekanntgab.

Umstritten war in der Kommission jedoch der Vorschlag des Bundesrates, auch die neuen gentechnischen Verfahren unter das Moratorium zu stellen. Die Züchtung mit diesen Techniken könne dazu beitragen, in der Landwirtschaft die Ressourceneffizienz zu verbessern, weniger Pflanzenschutzmittel einzusetzen und die Nutzpflanzen an den Klimawandel anzupassen, argumentiert sie.

Um das spezifische Fachwissen weiterzuentwickeln, benötige die Forschung günstigere Rahmenbedingungen. Nach Ansicht der Kommission ist das aber nur möglich, wenn die neuen Züchtungsmethoden differenziert nach Risiko beurteilt und nicht generell den heutigen restriktiven Regeln unterstellt werden.

Klärung offener Fragen

Geht es nach dem Bundesrat, soll die Verlängerung bis ins Jahr 2025 dazu genutzt werden, um offene Fragen zu neuen gentechnischen Verfahren zu beantworten und technische Normen für das Monitoring in der Umwelt zu entwickeln. In dieser Zeit liessen sich auch die Entwicklungen in der EU beobachten und in den Überlegungen berücksichtigen.

Seit der Annahme einer Volksinitiative im Jahr 2005 gilt in der Schweiz ein Moratorium für die Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen in der Landwirtschaft. Diese dürfen lediglich zu Forschungszwecken angebaut werden. Das Parlament hat das Moratorium bereits dreimal verlängert, zuletzt bis im Dezember 2021.