Kriminalität
Schweizer Polizei soll einfacheren Zugang zu Datenbanken von EU-Partnern erhalten

Der Bundesrat will die Zusammenarbeit zwischen Schweizer Ermittlern und deren EU-Partnern fördern. Dadurch soll der Informationsaustausch effizienter gestaltet werden.

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Der Bundesrat will den Datenaustausch zwischen Schweizer und EU-Ermittlern erleichtern. (Symbolbild)

Der Bundesrat will den Datenaustausch zwischen Schweizer und EU-Ermittlern erleichtern. (Symbolbild)

Keystone

(dpo) Die Kriminalität macht keinen Halt vor der Schweizer Landesgrenze. Terroristen oder kriminelle Banden sind häufig international vernetzt und mobil. Doch der Informationsaustausch zwischen den Schweizer und internationalen Strafverfolgungsbehörden ist häufig langwierig. Das soll sich mit dem sogenannten Prümer-Abkommen nun ändern.

Der Bundesrat hat am Freitag die Botschaft dazu verabschiedet. Für die Weiterentwicklung veranschlagt er Investitionen von 14,7 Millionen Franken, wobei der Bund 3,7 Millionen Franken übernähme. Dem Parlament beantragt er einen Verpflichtungskredit von 11 Millionen Franken.

Automatischer Abgleich in Datenbanken

Mit dem Abkommen sollen Abfragen über internationale Datenbanken für Schweizer Ermittler einfacher und schneller werden. Diese würden einen automatischen Abgleich mit den Datenbanken aller beteiligten EU-Länder auslösen.

Bei einem Treffer in einer Datenbank – etwa zu einer DNA-Spur oder einem Fingerabdruck erhielten die hiesigen Polizeibehörden in Zukunft direkt eine Meldung, wie das Bundesamt für Polizei (Fedpol) in einer Mitteilung schreibt. Heute müssen Beamte eine Anfrage via Interpol an alle Länder einzeln verschicken. Mit der besseren Vernetzung sollen Verbindungen zwischen Straftaten in der Schweiz und im Ausland schneller festgestellt werden.

Zugriff auf Fingerabdrücke von Dublinfällen

Beim Abkommen handelt es sich gemäss Mitteilung um keine Schengen-Weiterentwicklung, die Beteiligung daran ist freiwillig. Allerdings tauschen praktisch alle europäischen Staaten ihre Daten aus. Wenn die Schweiz aussen vor bleibt, könnte sich dies negativ auf den polizeilichen Informationsaustausch mit den EU-Staaten auswirken, fürchtet das Fedpol.

Das Abkommen ist jedoch eine Voraussetzung für die Inkraftsetzung des sogenannten Eurodac-Protokolls. Deren Datenbank enthalte Fingerabdrücke von Drittstaatsangehörigen, die in einem Dublin-Staat ein Asylgesuch stellen oder bei der illegalen Einreise festgenommen wurden.