Kriminalität
Umstrittene Ermittlungsmethode: Ständerat verlangt mehr Augenmass

Bei Verbrechen sollen Ermittler in Zukunft mehr Informationen aus einer DNA-Spur herauslesen dürfen. Anders als der Nationalrat möchte der Ständerat die neue Methode jedoch auf wenige Delikte beschränken.

Reto Wattenhofer
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Ziel der Revision ist es, dass mehr Verbrechen aufgeklärt werden. (Symbolbild)

Ziel der Revision ist es, dass mehr Verbrechen aufgeklärt werden. (Symbolbild)

Keystone

Die heutige Praxis ist klar: Werden an einem Tatort Blut, Haare oder Sperma gefunden, dürfen Ermittler nur das Geschlecht der Person herauslesen und im Informationssystem prüfen, ob die Spur einen Treffer liefert. Theoretisch könnte mittels der sogenannten Phänotypisierung viel mehr über das Äussere eines Täters aus dem Erbgut herausgelesen werden. Unsere DNA liefert auch Informationen dazu, wie alt wir sind oder welche Haar-, Haut- oder Augenfarbe wir haben.

Der Bundesrat will diese Informationen künftig für die Aufklärung schwerer Verbrechen nutzen. Nach einer kontroversen Debatte sprach sich der Nationalrat in der Frühjahrssession für die Revision aus. Skeptischer zeigte sich am Mittwoch der Ständerat. Seiner Ansicht nach stellen die neuen Ermittlungsmethoden weitgehende Eingriffe in die Grundrechte dar. Er möchte den Einsatz daher auf wenige Delikte beschränken.

Biogeografische Herkunft bleibt im Gesetz

Die kleine Kammer beschloss, die Phänotypisierung nur für die Aufklärung von schweren Gewaltverbrechen gegen Leib und Leben sowie einiger weniger weiterer Delikte wie Raub zu erlauben. Der Nationalrat hatte es noch abgelehnt, einen abschliessenden Deliktskatalog zu definieren.

Nicht rütteln möchte der Ständerat an der Zahl der Merkmale. Neben der Augen-, Haar- und Hautfarbe sowie dem Alter soll künftig auch die mögliche «biogeografische Herkunft» – also aus welcher Region die biologischen Vorfahren einer Person stammen – eruiert werden dürfen. Bei der Ratslinken war das auf Kritik gestossen.

Im Gesetz werden die Merkmale abschliessend definiert. Allerdings hat sich der Bundesrat eine Hintertüre offengelassen. Er möchte eigenmächtig weitere äusserliche sichtbare Merkmale festlegen können – abhängig vom technischem Fortschritt und wenn die praktische Zuverlässigkeit gegeben ist. Damit ist auch der Ständerat einverstanden.

Vergewaltigung in Emmen als Auslöser

Explizit geregelt wird im Gesetz neu auch der sogenannte Suchlauf nach Verwandtschaftsbezug. Meldet die DNA-Datenbank keinen Treffer und sind alle Ergebnisse erfolglos geblieben, kann eine erweitere Suche durchgeführt werden. Dabei wird geschaut, ob das DNA-Profil einer mit dem Täter verwandten Person zugeschrieben wird.

Hier hat der Ständerat explizit im Gesetz festgeschrieben, dass der Einsatz der Methode nur in Frage kommt, wenn alle anderen Massnahmen ausgeschöpft sind. Mit diesen Differenzen geht die Vorlage zurück an den Nationalrat.

Der Bundesrat setzt mit der Revision eine Motion des verstorbenen Luzerner FDP-Nationalrats Albert Vitali um. Auslöser für den Vorstoss war die brutale Vergewaltigung einer Frau in Emmen. Trotz einer DNA-Spur und jahrelangen Ermittlungen konnte der Täter nicht gefasst werden. Das Instrument der Phänotypisierung wird bereits in verschiedenen Ländern genutzt, ist aber umstritten.