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Die Coronakrise lässt die Transportunternehmen weiterhin nicht so richtig auf Touren kommen. Damit diese auch im laufenden Jahr Geld bekommen können, sollen nun die Gesetze angepasst werden.
(mg/sat) Die finanziellen Polster der meisten Transportunternehmen sind aufgebraucht. Zu diesem Schluss kommt die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) des Nationalrats laut einer Mitteilung der Parlamentsdienste vom Dienstag. Der Bund stehe darum «in der Pflicht», nicht nur im regionalen Personenverkehr, sondern auch im Ortsverkehr und im touristischen Verkehr «eine zuverlässige Finanzierungsperspektive aufzuzeigen».
Konkret fordert die KVF den Bundesrat auf, nun «rasch eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen» vorzulegen. Massnahmen seien jedoch nicht nur im Nahverkehr, sondern auch im Fernverkehr nötig, dies «aufgrund der dramatischen Lage». Bislang ist der Fernverkehr in der Coronakrise nicht unterstützt worden weil dort die Unternehmen des öffentlichen Verkehrs im Gegenzug auch Gewinne erwirtschaften dürfen.
Zu diesem Zweck hat die Kommission nun zwei Motionen beschlossen. Dabei wird der Bund einerseits aufgefordert, die Unterstützungmassnahmen auch auf den touristischen Verkehr und den Ortsverkehr auszudehnen. «Ziel muss eine faire und zwischen Bund und Kantonen ausgewogene Lösung für alle Verkehrssparten des öV sein», heisst es in der Begründung zur Motion. Andererseits sollen Beiträge auch an Unternehmen im Schienengüterverkehr ausbezahlt werden. Dies sei wichtig, da der Schienengüterverkehr «trotz gesunkener Nachfrage sein systemrelevantes Angebot im Binnenverkehr» weiterhin zur Verfügung stelle.
Beide Motionen wurden in der Kommission mit grosser Mehrheit beschlossen. Geschlossen dagegen war laut Mitteilung die SVP.