Nach der Schlappe an der Urne gibt der Nationalrat grünes Licht, um die heutigen Massnahmen im CO2-Gesetz fortzuführen. Ziel ist es, dass bei wichtigen Instrumenten keine Lücke entsteht.
Nach dem Scheitern des CO2-Gesetzes drohen einige der bestehenden Instrumente zum Klimaschutz bereits Ende Jahr auszulaufen. Das möchte der Nationalrat verhindern. Er hat am Mittwoch mit 143 zu 53 Stimmen ein Gesetz gutgeheissen, mit dem die bestehenden Massnahmen bis 2024 verlängert werden. Ziel ist es, dass die Schweiz beim Pariser Klimaabkommen auf Kurs bleibt.
Im Nationalrat am meisten zu reden gab das Reduktionsziel für Treibhausgase selbst: Gemäss Gesetz sollen die Emissionen jährlich um 1,5 Prozent gegenüber 1990 verringert werden, drei Viertel davon im Inland. Ein Teil soll auch im Ausland angerechnet werden können.
Der Ratsrechten ging das zu weit. Sie wollte das Reduktionsziel abschwächen. Die Schweiz habe bereits für 2020 ihre Ziele «deutlich verfehlt», erklärte Matthias Jauslin (FDP/AG). Angesichts der «wenigen griffigen Instrumente» müssten die «Ziele ans Machbare» angepasst werden. Der Antrag scheiterte jedoch mit 115 zu 78 Stimmen.
Mehr Einigkeit herrschte bei den bis Ende Jahr befristeten Instrumenten. Laufen diese aus, könnten sich etwa Firmen bestimmter Branchen nicht länger von der CO2-Abgabe befreien lassen, argumentierte Martin Bäumle (GLP/ZH) im Namen der Kommission. Aus Sicht der Mehrheit wäre das ein grosser Nachteil für die Schweizer Industrie.
Die CO2-Abgabe kann beantragt werden, wenn Unternehmen ihre Emissionen zusätzlich um 2 Prozent pro Jahr senken. Die Abgabe beträgt 36 Franken pro Tonne, kann aber auf 120 Franken erhöht werden, sollten die Zwischenziele für Brennstoffe nicht erreicht werden. Die Ratslinke wollte die Obergrenze auf 145 Franken erhöhen, unterlag aber.
Als zweites wichtiges Instrument entfiele ab nächstem Jahr auch die Kompensationspflicht für die Importeure von Benzin und Diesel. Nach Ansicht der Mehrheit würde das die Finanzierung vieler klimafreundlicher Vorhaben gefährden. Der maximale Zuschlag pro Liter Treibstoff bleibt bei 5 Rappen.
Eine Minderheit scheiterte mit einem Antrag, diesen auf dem heutigen Niveau von 1,5 Rappen zu begrenzen. Das Stimmvolk habe sich im Juni gegen höhere Benzinpreise ausgesprochen, monierte Albert Rösti (SVP/BE). Simonetta Sommaruga konterte, «das ist geltendes Recht». Im Abstimmungskampf habe sie von niemandem gehört, der hinter das geltende Recht möchte. Nun geht die Vorlage an den Ständerat.
Auch der Bundesrat ist bereits aktiv geworden. Bis Ende Jahr möchte er ein neues CO2-Gesetz vorlegen. Im Gegensatz zur gescheiterten Vorlage soll die Neuauflage keine höheren Abgaben vorsehen. Die Revision soll auf dem bestehenden CO2-Gesetz basieren. Wo nötig werden die Instrumente effizienter eingesetzt. Im Vordergrund sollen Massnahmen stehen, die es der Bevölkerung ermöglichen, den CO2-Ausstoss im Alltag zu reduzieren.