Der Kanton Tessin hat die Massnahmen im Kampf gegen das Coronavirus erneut verschärft und führt unter anderem eine Maskenpflicht im Freien ein.
In Erwartung neuer Massnahmen, welche der Bundesrat am Mittwoch zur Eindämmung der Pandemie bekannt geben will, hat der Kanton Tessin in Eigenregie einige Regeln erlassen. Dies gab Regierungspräsident Norman Gobbi am Montag in einer Medienkonferenz bekannt. So gilt ab Dienstag eine Pflicht zum Tragen von Gesichtsmasken im Freien, überall dort, wo ein Abstandhalten nicht möglich ist.
Dies gilt auch für alle Veranstaltungen im Freien sowie für Märkte. Auch die Zahl der Teilnehmerinnen für Privatzusammenkünfte wird auf 15 Personen beschränkt. Sportveranstaltungen von Amateuren, bei denen es zu einem physischen Kontakt zwischen Sportlern kommt, werden verboten. Ausgenommen davon ist der Sportunterricht in der obligatorischen Schule. In Restaurants beträgt der Mindestabstand 1,5 Meter, mehr als vier Personen dürfen nicht an einem Tisch sitzen (ausgenommen grössere Familien). Die neuen Dispositionen sind gültig vom 28. Oktober bis zum 30. November, mit Ausnahme der Maskenpflicht im Freien, die schon morgen in Kraft tritt.