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Grundsätzlich soll Suizidhilfe auch im Gefängnis in Anspruch genommen werden dürfen. Zu diesem Schluss kommen die Konferenz der kantonalen Justizdirektoren und das Kompetenzzentrum für Justizvollzug in einer neuen Orientierungshilfe.
(sat) Im Detail soll die Beihilfe zum Suizid hinter Gefängnismauern jedoch jeder Kanton für sich selber regeln, schreiben die beiden Organisationen am Dienstag in einer gemeinsamen Mitteilung. Die generelle Empfehlung der Justizdirektoren und des Kompetenzzentrums für den Justizvollzug hat einen konkreten Hintergrund: Peter Vogt, wegen Vergewaltigungen seit einem Vierteljahrhundert verwahrt und ohne Aussicht auf Lockerung, will mit der Sterbehilfeorganisation Exit aus dem Leben scheiden.