Klimawandel
Gerichtshof für Menschenrechte: Grosse Kammer behandelt Klage der Klimaseniorinnen

Beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist neu die Grosse Kammer für die Klage der Klimaseniorinnen verantwortlich. Der Verein wirft der Schweiz vor, sie nehme ihre Verantwortung beim Klimaschutz ungenügend wahr.

Dario Pollice
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Klimaseniorinnen protestieren 2020 vor dem Gerichtshof in Strassburg.

Klimaseniorinnen protestieren 2020 vor dem Gerichtshof in Strassburg.

Keystone

Künftig wird die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) über die Klage der Klimaseniorinnen urteilen. Das zuvor zuständige Gremium hat den Fall an die Grosse Kammer abgegeben, wie Greenpeace Schweiz und der Verein Klimaseniorinnen am Samstag gemeinsam mitteilen.

Sie erwarten, dass das Gericht in Strassburg in den «kommenden Monaten» eine öffentliche Verhandlung ansetzen werde. Wann es zu dieser kommt, ist allerdings noch offen.

Die 17 Richterinnen und Richter der Grossen Kammer werden mit Rechtssachen betraut, die «schwerwiegende Fragen» zur Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention betreffen, wie der Webseite des Gerichtshofs zu entnehmen ist.

Greenpeace und die Klimaseniorinnen begrüssen die Überweisung der Klimaklage an das Gremium, denn damit erhalte der Fall grosse Beachtung. «Der Gerichtshof hat erkannt, wie dringlich und wichtig es ist, eine Antwort auf die Frage zu finden, ob Staaten durch unzureichende Klimaschutzmassnahmen Menschenrechte verletzen», lässt sich Rosmarie Wydler-Wälti, Co-Präsidentin der Klimaseniorinnen, zitieren.

Bundesgericht wies Beschwerde der Seniorinnen ab

Greenpeace und die Klimaseniorinnen hoffen, dass die Schweizer Klimaklage zum weltweiten Präzedenzfall wird. Rund 1800 Schweizer Klimaseniorinnen reichten ihre Klimaklage erstmals 2016 beim Umweltdepartement und weiteren Bundesbehörden ein.

Nachdem der Bund 2017 nicht auf das Gesuch eingetreten war, reichten die Seniorinnen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. Diese wurde 2018 abgelehnt. Auch vor Bundesgericht hatten die Klägerinnen mit ihrer Beschwerde keinen Erfolg.

Daraufhin kündigte der Verein zusammen mit Greenpeace 2020 an, die Klage an den Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte weiterzuziehen.