Istanbul-Konvention
Schweiz zeigt auf, was sie gegen häusliche Gewalt und Gewalt gegen Frauen tut

Die Schweiz hat erstmals einen Bericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention veröffentlicht. Sie zeigt darin auf, was sie zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt macht.

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Fälle von häuslicher Gewalt und Gewalt gegen Frauen nehmen in der Schweiz zu. Ein neuer Bericht zeigt, was die Schweiz dagegen tut. (Symbolbild)

Fälle von häuslicher Gewalt und Gewalt gegen Frauen nehmen in der Schweiz zu. Ein neuer Bericht zeigt, was die Schweiz dagegen tut. (Symbolbild)

Keystone

Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt sind leider auch in der Schweiz weit verbreitet. Und die Tendenz ist steigend: Durchschnittlich alle zweieinhalb Wochen stirbt hierzulande eine Frau an den Folgen eines solchen Übergriffs, wie das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) am Freitag mitteilte. Zudem sind etwa 27'000 Kinder jedes Jahr von häuslicher Gewalt mitbetroffen.

Die Schweiz hat sich im Jahr 2018 im Rahmen der sogenannten Istanbul-Konvention verpflichtet, die Prävention, den Opferschutz und die Strafverfolgung dieser Gewaltformen konsequent voranzutreiben. Um ihre Bemühungen darzulegen, hat die Schweiz nun ihren ersten Staatenbericht vorgelegt. Mit dem Bericht überprüft der Europarat, wie die Mitgliedstaaten die Istanbul-Konvention umsetzen.

Bestandesaufnahme der Massnahmen

Entsprechend umfasse der Schweizer Bericht eine Bestandesaufnahme aller Aktivitäten zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Unter anderem hat das Parlament einen nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in die Legislaturplanung aufgenommen. Auch haben Bund und Kantone eine Roadmap mit Massnahmen unterzeichnet. Dazu gehört etwa eine zentrale Telefonnummer für Gewaltbetroffene. Zudem gibt es für private und öffentliche Projekte finanzielle Unterstützung, zahlreiche Aktions- und Massnahmenpläne auf kommunaler Ebene und Plattformen.

Das EDI kommt ausserdem zum Schluss, dass das schweizerische Recht den Anforderungen der Konvention insgesamt genügt, wie es weiter heisst. Darunter fallen etwa Bestimmungen über die elektronische Überwachung von Rayon- oder Kontaktverboten, die auf Anfang 2022 in Kraft treten.

Eine unabhängige Expertengruppe wird den Bericht nun prüfen und die Schweiz im März 2022 besuchen. Bis Ende 2022 soll sie im Rahmen ihrer Untersuchungsergebnisse Empfehlungen an die Schweiz formulieren, wie es weiter heisst. (abi)