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Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation sollen leichter an den Schweizer Pass kommen. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates reicht dazu eine parlamentarische Initiative ein.
Die 2017 vom Volk angenommene Revision des Bürgerrechts habe nicht den erwünschten Erfolg gehabt, findet eine Mehrheit der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates (SPK-N). «Verschiedene Hürden erschweren den Zugang zum erleichterten Verfahren», konstatiert sie laut einer Mitteilung der Parlamentsdienste. Die SPK-N hat deshalb mit 14 zu zehn Stimmen bei einer Enthaltung eine parlamentarische Initiative beschlossen, mit der die Zugangsbedingungen zur erleichterten Einbürgerung weniger restriktiv gestaltet werden sollen.
Administrative Hürden sollen möglichst beseitigt werden, so der Wille der Kommissionsmehrheit. Weiter gehen will die Kommission aber nicht. Eine parlamentarische Initiative von Nationalrätin Stéfanie Prezioso (Grüne/GE) wurde mit 15 zu neun Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt. Sie hatte gefordert, dass jede in der Schweiz geborene und lebende Person das Bürgerrecht automatisch beim Erreichen der Volljährigkeit erreicht.
Auch eine Initiative der SP-Fraktion, die nach einer bestimmten Anzahl legalen Verbleibs in der Schweiz einen Rechtsanspruch auf den Schweizer Pass vorgesehen hätte, wurde verworfen, dies ebenfalls mit 15 zu neun Stimmen bei einer Enthaltung. Die SP zeigte sich in einer ersten Reaktion dennoch zufrieden. Der Kommissionsentscheid sei ein Schritt nach vorn, heisst es in einem Communiqué. Die SP will nun Druck für eine weitere Ausweitung des Bürgerrechts machen. (wap)