Hausarrest für 15-Jährige: Parlament heisst umstrittene Altersgrenze gut

Das Parlament packt terroristische Gefährder härter an. Auch Minderjährige werden nicht verschont. Der Bund soll Kontaktverbote bereits für 12-Jährige anordnen können. Auf die Einführung einer Präventivhaft hat der Nationalrat dagegen verzichtet.

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Gegen terroristische Gefährder soll neu ein Hausarrest verhängt werden können, der mit Fussfesseln überwacht wird.

Gegen terroristische Gefährder soll neu ein Hausarrest verhängt werden können, der mit Fussfesseln überwacht wird.

Keystone

(rwa) Nach dem Willen des Bundesrates soll der Hausarrest bereits für 15-Jährige angeordnet werden können, Kontakt- und Rayonverbote gar ab dem Alter von 12 Jahren. Nach dem Ständerat hat sich am Freitag auch der Nationalrat für diese umstrittene Altersgrenze ausgesprochen.

Eine links-grüne Minderheit forderte eine Anhebung der Altersgrenze auf 14 respektive 18 Jahre. Es bestehe die Gefahr, dass Kinder stigmatisiert und kriminalisiert würden, argumentierte Min Li Marti (SP/ZH). Alle Anträge wurden von einer bürgerlichen Allianz aus CVP, FDP und SVP deutlich abgelehnt.

Gefragt ist «Fingerspitzengefühl»

Kommissionssprecher Mauro Tuena (SVP/ZH) verwies auf Erfahrungen aus dem Ausland. «Es sind vielfach Minderjährige, die in solche Attentate involviert sind.» Die Massnahmen müssten aber mit «Fingerspitzengefühl» angewandt werden. Auch Justizministerin Karin Keller-Sutter versicherte, das Kindswohl werde in jedem Fall berücksichtigt.

Der Hausarrest soll auf maximal neun Monate begrenzt und von einem Gericht bewilligt werden. Ausgänge sollen aus medizinischen Gründen, familiären Verpflichtungen, zur Ausübung der Glaubensfreiheit oder zu Erwerbs- und Weiterbildungszwecke zulässig sein.

Präventiv tätig werden

Anlass für das neue Anti-Terror-Gesetz waren Fälle von Jihadisten, die nach verbüsster Strafe aus der Haft entlassen wurden, obwohl von ihnen weiterhin eine mutmassliche Gefahr ausging. Weil eine gesetzliche Grundlage fehlte, schlägt der Bundesrat nun präventive Massnahmen vor.

Diese sollen dann greifen, wenn von einer Person eine konkrete Gefahr ausgeht, die Hinweise jedoch nicht ausreichen, um ein Strafverfahren zu eröffnen. Zu den Instrumenten zählen eine Meldepflicht, ein Kontakt- und Rayonverbot oder ein Ausreiseverbot. Als schärfstes Mittel kann der Bund einen Hausarrest verhängen.

«Freiheit stirbt mit Sicherheit»

Im Vorfeld war die Kritik an den präventiven Massnahmen gross. Ein Gutachten im Auftrag des Bundes kam zum Schluss, der geplante Hausarrest sei nach der Praxis des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht zulässig. Ohne Lockerung mit diversen Ausnahmen sei der Hausarrest als Freiheitsentzug einzustufen. Auch fünf UNO-Sonderberichterstatter warnten vor den Auswirkungen des Gesetzes.

Dass sich die Politik damit auf ein heikles Terrain begibt, war auch den Mitgliedern des Nationalrates bewusst. Nach einer intensiven Debatte war die grosse Kammer am Donnerstagabend beim umstrittensten Punkt zurückgekrebst. Anders als ihre vorberatende Kommission will sie keine Präventivhaft für Gefährder einführen. Damit wäre sie weiter gegangen als der Bundesrat.

FDP als Zünglein an der Waage

Den Ausschlag gaben die Stimmen der FDP. Widerstand kam argumentativ vor allem von der Ratslinken und der GLP. Die Vorlage untergrabe den Rechtsstaat, erklärte Katja Christ (GLP/BS). «Die Freiheit stirbt mit Sicherheit.» Aus Sicht von Min Li Marti (SP/ZH) kehrt das Gesetz die Beweislast um: «Der Gefährder muss beweisen, dass er nicht gefährlich ist.» Auch Marionna Schlatter (Grüne/ZH) kritisierte, «Sie wollen Kinder unter Hausarrest stellen, monatelang, ohne konkreten Verdacht.»

Der Rat lehnte es aber ab, nicht auf die Vorlage einzutreten oder sie an den Bundesrat zurückzuweisen, um diese auf ihre Verfassungsmässigkeit zu überprüfen. Laut Justizministerin Karin Keller-Sutter hat der Bundesrat explizit auf die Präventivhaft verzichtet, weil sie gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstosse.

Die SVP und die Mittefraktion kümmerte das wenig. In ihren Voten stellten sie die weltweite terroristische Bedrohung in den Vordergrund. Alois Gmür (CVP/SZ) sagte zwar, er sei sich bewusst, dass das Gesetz die Grundrechte einschränke. «Wenn man tatsächlich mehr Sicherheit will, braucht es gewisse Opfer.» Die Polizei müsse Gefahren frühzeitig abwehren können. Für Kommissionssprecher Mauro Tuena (SVP/ZH) retten die Massnahmen Leben.