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Das Parlament kann sich nicht einigen, wie es den Pflegeberuf aufwerten will. Auf die Bremse steht vor allem die kleine Kammer. Mehr Entgegenkommen zeigt der Nationalrat.
Es ist heuchlerisch: In der Coronakrise wurde das Pflegepersonal für seine Arbeit gefeiert und beklatscht. Geht es darum, die Arbeitsbedingungen konkret zu verbessern, tut sich die Politik schwer. Unbestritten ist: Die Sorgen der Branche sind gross. Es werden nur halb so viele Fachpersonen ausgebildet wie benötigt – auch weil die Rahmenbedingungen zu wenig attraktiv sind und etwa der Lohn zu niedrig ist. Entsprechend hoch ist die Ausstiegsquote und weil der Nachwuchs fehlt, steigt der Effizienzdruck.
Der Berufsverband für Pflegende forderte deshalb schon länger mit einer Volksinitiative die Aufwertung des Berufs – zumal die Bevölkerung immer älter wird und immer mehr auf Pflegekräfte angewiesen ist. Das Parlament steht aber auf die Bremse und lehnt das Begehren ab. Stattdessen feilen National- und Ständerat seit 2019 an einem indirekten Gegenvorschlag, um die Initianten zum Rückzug zu bewegen.
Uneinigkeit herrscht über die Unterstützung von Studierenden. Der Nationalrat hat am Mittwoch an seiner Variante festgehalten. Er will die Kantone verpflichten, angehende Pflegefachkräfte während der Ausbildung mit einem Beitrag an den Lebensunterhalt zu unterstützen. Konkret sieht er einen Kredit von 469 Millionen Franken über acht Jahre vor.
Eine Minderheit wollte dem Ständerat folgen und keine entsprechende Verpflichtung der Kantone vorsehen. Richten Kantone aber Ausbildungsbeiträge aus, soll sich der Bund finanziell beteiligen. Die kleine Kammer will dafür die Bundesbeiträge auf 400 Millionen Franken erhöhen.
Ein zweiter Knackpunkt sind die Kompetenzen des Pflegepersonals. Geht es nach dem Nationalrat, sollen Pflegende ihre Leistungen selbständig zu Lasten der Krankenkassen abrechnen können. Der Ständerat fürchtet hingegen eine Kostenexplosion und will die Erweiterung nur dann ermöglichen, wenn die Pflegefachleute zuvor eine Vereinbarung mit den Krankenkassen treffen können.
Das lehnte der Nationalrat erneut ab. Damit geht das Geschäft ein letztes Mal in den Ständerat. Welche Variante sich am Ende durchsetzt, wird darüber entscheiden, ob das Volk in der Frage das letzte Wort hat. Die Initiative wird nur dann zurückgezogen, wenn sich das Parlament auf einen Gegenvorschlag einigen kann, der die von den Pflegepersonen geforderten Massnahmen unterstützt. Bekannt ist, dass den Initianten die Version des Ständerates nicht genügt, um einen Rückzug anzutreten.