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Die medizinische Fusspflege bei Diabetikern wird künftig von der Krankenkasse vergütet. Das hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden. Voraussetzung ist eine ärztliche Anordnung.
Der Bundesrat möchte den Mangel an qualifizierten Fachpersonen beheben und den Zugang zur medizinischen Fusspflege verbessern. Neu sollen die Behandlungen durch speziell ausgebildete Podologinnen und Podologen auch in der Grundversicherung vergütet werden. Heute ist dies nur der Fall, wenn es sich um Pflegefachpersonen handelt, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) in einer Mitteilung schreibt.
Die neue Regelung gilt für Personen mit Diabetes mellitus. Durch die regelmässige Fusspflege können bei ihnen offene Wunden, Infektionen und daraus folgende Amputationen von Zehen oder des ganzen Fusses vermieden werden. Ob und wie viele Sitzungen von der Grundversicherung vergütet werden, hängt davon ab, wie gross das Risiko für gesundheitliche Komplikationen am Fuss ist. Eine Vergütung ist nicht in jedem Fall gegeben. Der Bundesrat schätzt die jährlichen Zusatzkosten langfristig auf zehn Millionen Franken.
Auch geregelt hat der Bundesrat, inwiefern sich Patienten an den Kosten eines Spitalaufenthalts beteiligen müssen. Versicherte müssen den Spitalbeitrag von 15 Franken pro Tag weder für den Austrittstag noch für Ferientage leisten. Die Änderung führt zu jährlichen Mehrkosten bei den Versicherern von maximal 22 Millionen Franken. Beide Anpassungen treten nächstes Jahr in Kraft. (rwa)