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Schweiz (Nachrichten)
Der Bundesrat will wieder eine einheitliche Praxis bei der Auskunftspflicht für Massnahmen der Kesb. Viele Kantone fürchten jedoch ein zu enges Korsett. Nun verzögert sich die Revision.
(rwa) Heute nehmen die kantonalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (Kesb) ihre Auskunftspflicht unterschiedlich wahr. Das Parlament hat deshalb den Bundesrat bereits 2016 beauftragt, zu regeln, wie Auskünfte über Schutzmassnahmen in Zukunft erteilt werden könnten. Damit möchte es erreichen, dass notwendige Auskünfte einfach, rasch und einheitlich erfolgen. 2019 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung.
Nun zeigt sich einmal mehr: Wenn es um die Kesb geht, gehen die Wogen hoch. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Ergebnisse zur Kenntnis genommen. Die Vorschläge seien kontrovers aufgenommen worden, schreibt das Bundesamt für Justiz in seinem Bericht. Entsprechend kritisch fielen die Rückmeldungen aus.
Viele Kantone fürchten, dass sie mit der neuen Regelung zu stark eingeschränkt werden. Ihrer Ansicht nach funktioniert das heutige System in der Praxis problemlos. Vorerst verzichtet der Bundesrat deshalb auf eine Entscheidung. Gemeinsam mit den Kantonen soll bis Ende 2022 ein neuer Entwurf erarbeitet werden.