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Sie wollten sich nicht gegen Corona impfen lassen, woraufhin vier Schweizer Elitesoldaten gekündigt wurde. Nun bestätigte das Bundesverwaltungsgericht erstinstanzlich die Kündigung. Die Soldaten wollen das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen.
Im vergangenen Herbst haben vier Berufssoldaten des Militärpolizei-Spezialdetachements sowie des Armee-Aufklärungsdetachements 10 ihre Kündigung erhalten. Der Grund: Die Elitesoldaten weigerten sich, sich mit einem mRNA-Impfstoff gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Die vier Militärangehörigen erhoben daraufhin Beschwerde gegen die Auflösung des Arbeitsvertrages beim Bundesverwaltungsgericht.
Deren Richter bewerten die Sachlage jedoch anders als die Soldaten. In vier am Freitag veröffentlichten Urteilen halten sie fest, dass die Kündigungen rechtens waren. Die Angehörigen des Kommandos Spezialkräfte müssten gemäss Gesetz den Weisungen des Oberfeldarztes der Schweizer Armee Folge leisten, urteilte das Gericht. Dies, um die sofortige Verfügbarkeit sicherzustellen. Zudem bezwecke das Impfkonzept des Oberfeldarztes, die Übertragung von Krankheiten innerhalb der Armee oder zwischen Armeeangehörigen und der Zivilbevölkerung zu unterbinden.
Das Gericht argumentiert, dass in diesem Rahmen das «öffentliche Interesse zu Gunsten der Sicherheit der Schweiz und ihrer Vertreter» höher zu Gewichten sei als «allfällige Nebenwirkungen der Impfung». Denn die in der Schweiz zugelassenen mRNA-Impfstoffe gelten als nachweislich sicher und wirksam. Das Gericht kommt folglich zum Schluss, dass die Grundrechte der vier Elitesoldaten nicht verletzt wurden.
Weiter begründen die Richter ihr Urteil damit, dass die vier Armeeangehörigen «ohne medizinischen Grund» die Covid-Impfung verweigert hätten. Damit hätten sie sich «absichtlich» in eine Lage versetzt, in welcher sie ihre beruflichen Pflichten nicht mehr erfüllen können. Denn der Arbeitsvertrag der Elitesoldaten halte ausdrücklich fest, dass sie zu jeder Zeit für Spezialeinsätze im In- und Ausland verfügbar sein müssen.
Zumindest zwei der Soldaten haben nun vor, das Urteil beim Bundesgericht anzufechten. Dies geht aus einer Stellungnahme der Anwaltskanzlei Addor und Künzi hervor, die zwei der vier Armeeangehörigen vor Gericht vertritt. Gemäss der Stellungnahme bestreiten die beiden Soldaten «nachdrücklich» gegen ihren Arbeitsvertrag verstossen zu haben. Stattdessen seien sie entlassen worden, weil sie von «ihrem Recht auf persönliche Freiheit und körperliche Unversehrtheit» Gebrauch gemacht hätten.
Die Spezialkräfte der Schweizer Armee kommen dann zum Einsatz, wenn es im In- und Ausland brenzlig wird. Sie sind beispielsweise für den Schutz und die Rückführung von Schweizer Bürgern aus Krisengebieten zuständig. Jüngst haben sie den Schweizer Botschafter in der Ukraine, Claude Wild, aus Kiew evakuiert. Zu den Aufgaben der Elitesoldaten gehört es aber auch, Nachrichten für die nationale Sicherheit der Schweiz zu beschaffen.
Urteile: A-4619/2021, A-4705/2021, A-4723/2021, A-5017/2021