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Schweiz (Nachrichten)
Schweizer Familien lieben ihre Trampoline im Garten. Damit keine schweren Unfälle passieren, hat die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) Empfehlungen ausgearbeitet.
(abi) Gemäss einer BFU-Bevölkerungsbefragung aus dem Jahr 2020 steht in jedem sechsten Schweizer Haushalt mit Kindern ein Gartentrampolin. Denn sie sorgen nicht nur für viel Spass bei Kindern, sondern fördern auch deren Koordination und Beweglichkeit, wie die BFU am Dienstag mitteilte. Allerdings kommt es dabei immer wieder zu Unfällen mit Verletzungen – beispielsweise wegen gefährlichen Sprüngen wie Saltos oder Zusammenstössen mit anderen Personen, die unterschiedlich schwer sind.
Die BFU spricht sich daher für klare Regeln aus und rät, auf drei Ebenen anzusetzen: beim Verhalten, bei der Wartung und bereits beim Kauf. So laute eine einfache, aber wichtige Regel, dass immer nur ein Kind springen darf. Dies sei zwar im Alltag nicht immer einfach umzusetzen, dafür aber effizient. Auch Saltos sollten vermieden werden. «Eltern sollten ihren Kindern die Risiken aufzeigen, Regeln vorgeben und die Kinder beim Springen beaufsichtigen.» Ausserdem seien Trampoline für Kinder unter sechs Jahren ungeeignet.
Zudem muss das Trampolin regelmässig gewartet werden. Abgenützte, defekte oder fehlende Teile seien ein Sicherheitsrisiko und das Fangnetz, die Halterungen, Polsterungen und Rahmen müssten geprüft werden. Weiter empfiehlt die BFU, das Trampolin zu verankern, damit es nicht weggeweht wird. Und beim Kauf gelte die Faustregel: Je stabiler, desto sicherer. Ein Fangnetz verhindert zudem, dass man auf den Boden oder die Umrandung stürzt.