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Systemrelevante Banken müssen besser für eine nächste Finanzkrise gewappnet sein. Der Bundesrat erhöht deshalb die Anforderungen. Den Banken wird aber eine Übergangszeit gewährt.
Die Finanzkrise von 2007 hat offenbart, wie verwundbar Banken im globalen Gefüge sind. Die Rettung der UBS dürfte vielen noch in bester Erinnerung bleiben. Als Folge hat die Schweiz wie viele andere Länder die Schrauben angezogen. Nach Ansicht des Bundesrates reichen die bisherigen Anforderungen jedoch nicht aus, dass systemrelevante Banken eine «angemessene, durchgehende höhere Liquidität» haben.
Der Bundesrat hat das Regulierungskonzept deshalb grundlegend überarbeitet und die Hürden erhöht. Am Freitag hat er die entsprechenden Änderungen verabschiedet. Die Neuerungen treten am 1. Juli in Kraft, wie das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) in einer Mitteilung schreibt. Die betroffenen Banken erhalten eine Übergangszeit von 18 Monaten, um die neuen Anforderungen zu erfüllen.
Einer der Kernpunkte ist die Dauer, für die systemrelevante Banken für eine Liquiditätskrise gewappnet sein müssen. Bislang waren es 30 Tage. Neu soll die Durchhaltefähigkeit 90 Tage betragen. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) kann zusätzliche Zuschläge erheben.
Um die erhöhten Anforderungen zu erfüllen, können Banken auch marktgängige Wertpapiere verkaufen, um Liquidität zu beschaffen. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch kantonale Staatsgarantien und ausserordentliche Liquiditätshilfen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) anrechenbar.