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Schweiz (Nachrichten)
Eine neue Vereinbarung unter den Kantonen soll sicherstellen, dass in der Schweiz genügend Ärztinnen und Ärzte aus- und weitergebildet werden. Noch sind aber nicht alle Kantone dabei.
Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) hat die Vereinbarung bereits im Jahr 2014 verabschiedet. Jetzt kann sie in Kraft treten, weil das Quorum von 18 beigetretenen Kantonen im Januar erreicht wurde, wie die GDK am Mittwoch mitteilte. Die Vereinbarung legt den Mindestbeitrag fest, mit dem sich die Kantone an den Weiterbildungskosten von Ärztinnen und Ärzten in den Spitälern beteiligen. Und sie gleicht die unterschiedlichen finanziellen Belastungen unter den Kantonen aus.
«Die Kantone leisten damit einen Beitrag für die Ausbildung von genügend Ärztinnen und Ärzten in der Schweiz», lässt sich GDK-Präsident Lukas Engelberger in der Mitteilung zitieren. Je mehr Kantone der Vereinbarung beitreten, desto grösser sei ihre Wirkung. Die GDK fordert die verbleibenden Kantone dazu auf, die nötigen politischen Prozesse dafür einzuleiten.
Unter anderem die Zentralschweizer Kantone Nidwalden, Schwyz und Uri sowie der Kanton Baselland und das Tessin haben die Vereinbarung laut GDK zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht ratifiziert. (agl)