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Streamingplattformen sollen künftig einen Teil ihres in der Schweiz erwirtschafteten Umsatzes in das hiesige Filmschaffen investieren. Anders als der Nationalrat will der Ständerat sie mehr in die Pflicht nehmen.
Streaminganbieter wie Netflix, Disney oder Apple TV sollen künftig mindestens vier Prozent ihrer Bruttoeinnahmen in der Schweiz in das unabhängige Schweizer Filmschaffen investieren müssen. Das hat der Ständerat am Montag beschlossen. Damit geht er deutlich weiter als der Nationalrat, der den Beitrag letzten September auf höchstens ein Prozent gesenkt hat.
Im Vergleich zum Ausland sei das eine moderate Abgabe, erklärte Matthias Michel (FDP/ZG) im Namen der Kommission. Aus Sicht der Mehrheit werden dadurch gleich lange Spiesse für in- und ausländische Anbieter geschaffen. Als Kompromiss wollte eine Minderheit den Satz bei zwei Prozent festlegen.
Festhalten möchte der Ständerat an einer Ersatzabgabe, wenn die Unternehmen ihrer Investitionspflicht nicht nachkommen. Die Kommission hatte als Alternative die Einführung einer Nachzahlungspflicht vorgeschlagen. Dieses Geld wäre nicht an das Bundesamt für Kultur (BAK) sondern an eine unabhängige Filmförderungstiftung geflossen.
Geht es nach dem Ständerat, dann sollen Unternehmen Serien und Auftragsfilme als Aufwendungen anrechnen können. Ebenfalls als Aufwendung anrechenbar ist die Werbung für Schweizer Filme bis zu einem Betrag von 500'000 Franken pro Jahr. Als Aufwendungen gelten Geldleistungen etwa für den Ankauf oder die Produktion von Schweizer Filmen.
Der Ständerat sprach sich zudem dagegen aus, gewisse Unternehmen von der Abgabe zu befreien. Der Nationalrat wollte Unternehmen, die Netze betreiben oder darin investieren, von der Pflicht entbinden, in das Filmschaffen investieren zu müssen. Dafür will der Ständerat, dass bei Unternehmen, die Netze betreiben, nur die aus dem Filmangebot stammenden Bruttoeinnahmen massgeblich sind. Mit diesen Differenzen geht die Vorlage wieder an den Nationalrat. (rwa)