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Streamingplattformen sollen künftig einen Teil ihres in der Schweiz erwirtschafteten Umsatzes in das hiesige Filmschaffen investieren. Die Ständeräte bleiben bei 4 Prozent.
(abi) Die Mitglieder der ständerätlichen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S) schlagen ihrem Rat mit 8 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung vor, dass Streaminganbieter wie Netflix, Disney oder Apple TV künftig mindestens vier Prozent ihrer Bruttoeinnahmen in der Schweiz in das unabhängige Schweizer Filmschaffen investieren müssen. Das geht aus einer Mitteilung der Parlamentsdienste vom Dienstag hervor. Lediglich eine Minderheit der WBK-S wollte den Satz auf 2 Prozent senken. Dies im Gegensatz zum Nationalrat, der den Beitrag im September auf 1 Prozent gesenkt hat. Zudem will die Kommission auf eine Ersatzabgabe verzichten.
Geht es nach der Kommission, dann sollen Unternehmen Serien und Auftragsfilme als Aufwendungen angerechnet werden können. Dies wurde einstimmig beschlossen, wie es weiter heisst. Ebenfalls als Aufwendung anrechenbar ist die Werbung für Schweizer Filme bis zu einem Betrag von 500'000 Franken pro Jahr. Als Aufwendungen gelten Geldleistungen beispielsweise für den Ankauf oder die Produktion von Schweizer Filmen.
Die Kommission spricht sich im Gegensatz zum Nationalrat zudem einstimmig dagegen aus, gewisse Unternehmen von der Abgabe zu befreien. Der Nationalrat wollte Unternehmen, die Netze betreiben oder darin investieren, von der Pflicht entbinden, in das Filmschaffen investieren zu müssen. Dafür will die WBK-S, dass bei Unternehmen, die Netze betreiben, nur die aus dem Filmangebot stammenden Bruttoeinnahmen massgeblich sind, wie es weiter heisst.