Filme und Videospiele
Gewalt- und Sexdarstellungen: Parlament beschliesst griffigeren Jugendschutz

Es braucht einen nationalen Standard, um Minderjährige vor problematischen Inhalten zu schützen. Das findet nach dem Nationalrat auch der Ständerat. Uneinig sind die Räte in der Frage, wie weit das neue Gesetz gehen soll.

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Gewalt und Sexdarstellungen in Videospielen und Filmen: Davor sollen Kinder und Jugendliche mit dem neuen Gesetz besser geschützt werden.

Gewalt und Sexdarstellungen in Videospielen und Filmen: Davor sollen Kinder und Jugendliche mit dem neuen Gesetz besser geschützt werden.

Keystone

Einheitliche Alterskontrollen, Testkäufe und Förderung der Medienkompetenz: Mit diesen Instrumenten sollen Jugendliche besser vor Gewalt- und Sexdarstellungen in Filmen und Videospielen geschützt werden. Laut dem Bundesrat ist der Jugendschutz heute mangelhaft und ein kantonaler Flickenteppich, da es keine schweizweite Regelung gibt. An diesem Punkt setzt das neue Gesetz an.

Das Anliegen ist unbestritten – auch im Ständerat: Er hat der Reform am Mittwoch ohne Gegenstimme zugestimmt. Lange debattierte der Rat jedoch über die Details der Vorlage: Für Diskussionen sorgten die rückwirkende Altersklassifizierung von Filmen, die Regeln bei begleitetem Konsum und Inhaltsbeschreibungen.

Da der Ständerat nicht in allen Punkten mit dem Nationalrat übereinstimmt, der das neue Gesetz bereits in der Sommersession vor einem Jahr angenommen hatte, geht es nun zur Differenzbereinigung zurück in die grosse Kammer.

Erstmals ein einheitlicher Jugendschutz

Einig sind sich die beiden Räte, dass es einen nationalen Mindeststandard für den Jugendschutz braucht. Künftig gibt es schweizweit einheitliche Alterskennzeichnungen und -kontrollen. Die Akteure im Film- und Videospielbereich sollen sich zu Jugendschutzorganisationen zusammenschliessen, ihre Regeln selbst erarbeiten und diese dem Bundesrat vorlegen. Eine überwachende und berichtende Funktion haben die Kantone: Sie kontrollieren etwa mit Testkäufen, ob die Altersvorgaben eingehalten werden.

Plattformen wie YouTube und Abrufdienste müssen ein System zur Altersüberprüfung einrichten. Zudem sollen Videoportale die elterliche Kontrolle und Meldung von ungeeigneten Inhalten ermöglichen. Die Schweiz gleicht den Jugendschutz damit an die bestehenden EU-Richtlinien an. (aka)