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Das Bundesstrafgericht hat eine Beschwerde der Fifa im Verfahren gegen Sepp Blatter abgewiesen. Die Einstellung von einem Teil des Verfahrens ist damit rechtskräftig.
Bei der Beschwerde der Fifa geht es um einen Deal mit TV-Rechten, den der ehemalige Verbandspräsident Präsident Sepp Blatter im Jahr 2005 mit Jack Warner abgeschlossen hatte. Warner leitete damals die Caribbean Football Union (CFU). Blatter stand im Verdacht, die Übertragungsrechte unter dem Marktwert abgegeben und damit die Fifa geschädigt zu haben.
Das Verfahren in diesem Punkt wird nun aber eingestellt, wie aus einem Beschluss der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hervorgeht, der am Donnerstag veröffentlicht wurde. Die Fifa hatte Beschwerde gegen die teilweise Einstellung des Verfahrens erhoben, welche die Bundesanwaltschaft (BA) im Mai 2020 verfügt hatte. Gemäss dem Beschluss konnte die Höhe des Marktwerts und damit auch die Höhe des Schadens nicht ermittelt werden. Die BA habe zudem keine Hinweise auf ungetreue Geschäftsabwicklung gefunden.
Der Verband verlangte, dass das Verfahren weitergeführt und zur Anklage gebracht wird. Bei der Beschwerdekammer ist die Fifa jedoch abgeblitzt, wie zunächst SRF berichtete. Die BA hat das Verfahren zurecht eingestellt, wie aus dem Bericht hervorgeht. Zudem hält die Kammer fest, dass betreffend des Vorwurfs, Blatter habe die TV-Rechte unter Marktwert verkauft, die Verjährungsfrist von 15 Jahren im September 2020 abgelaufen war. (agl)