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Wer als Minderjähriger verunfallt und später an den Spätfolgen leidet, kann nicht auf Taggelder der Unfallversicherung zählen. Nur: Wie lässt sich diese Rechtslücke schliessen? Darüber rätselt die Politik seit zehn Jahren.
Im März 2011 sendete das Westschweizer Fernsehen RTS einen Beitrag über einen Mann, der als 15-Jähriger bei einem Velounfall eine Schulterluxation erlitten hatte. Während seiner Lehre als Automechaniker kam es drei Jahre später zu einem Rückfall. Er war zeitweise arbeitsunfähig. Mit bösen Folgen: Der Lehrling musste vier Monate ohne Lohn auskommen, weil die Krankenversicherung keine Taggelder ausbezahlt. Die Crux: Weil der Unfall in seine Jugendzeit fiel, war nicht die Unfallversicherung zuständig.
Darauf wurde alt Nationalrat Christophe Darbellay (Die Mitte/VS) aktiv und reichte eine Motion ein. Er wollte die Rechtslücke im Unfallversicherungsgesetz schliessen. Davon liess sich auch das Parlament überzeugen: Es überwies den Vorstoss an den Bundesrat. Taggelder sollen auch dann bezahlt werden, wenn die Erwerbsunfähigkeit durch Rückfälle oder Spätfolgen einer Verletzung resultiert, die auf die Jugendzeit zurückgeht.
Nur: Mehr als zehn Jahre später ist die Politik keinen Schritt weiter. Am Mittwoch befasste sich der Ständerat einmal mehr mit dem Thema. Auf dem Tisch hatte er einen Bericht des Bundesrates. Dieser anerkennt zwar das Problem, sieht aber keine überzeugende Lösung, um das Anliegen umzusetzen. Er beantragt deshalb dem Parlament die Motion abzuschreiben.
Damit zeigte sich der Ständerat nicht einverstanden. Er entschied, mit 21 zu 8 Stimmen an der Motion festzuhalten. Zum Unmut von Bundesrat Alain Berset. Das Anliegen liesse sich nicht umsetzen, betonte er. Ihm sei auch nicht klar, was nun die Botschaft an den Bundesrat sei. Denn weder National- noch Ständerat hätten einen eigenen Vorschlag gemacht. «Wir wissen nicht, wie wir fortfahren sollen.» Dem Parlament empfahl er, redlicher zu sein, wenn es für ein Problem keine Lösung gebe. «Wir können nicht alles regeln.»
Etwas zerknirscht zeigte sich auch Kommissionssprecher Paul Rechsteiner (SP/SG). Er mache sich keine Illusionen darüber, dass das Problem einfach gelöst werden kann. Allerdings sei der Auftrag des Parlaments nicht erfüllt worden. Rechsteiner liess selbst offen, wie die Rechtslücke geschlossen werden kann. Klar ist: Guter Rat ist teuer.