Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zum Rettungsschirm für die Strombranche gestartet. Das Parlament soll sich bereits in der Sommersession damit befassen. Die Kantone haften mit.
Die Landesregierung will Liquiditätsengpässe bei Stromunternehmen und Kettenreaktionen, die auch die Schweizer Stromversorgungssicherheit gefährden könnten, vermeiden. Sie hat daher Mitte April beschlossen, einen Rettungsschirm für die Strombranche zu prüfen. So will der Bundesrat die Liquidität der im Handel tätigen Stromunternehmen sicherstellen – etwa bei extremen Preissteigerungen, wie dies aktuell im Rahmen des Ukraine-Krieges der Fall ist. Insgesamt sieht er dafür 10 Milliarden Franken für Darlehen vor.
Nun hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom Mittwoch die Vernehmlassung gestartet, wie das Umweltdepartement (Uvek) mitteilte. Zuvor hatten verschiedene Behörden mit den wichtigsten Stromunternehmen der Schweiz Gespräche darüber geführt, wie der Rettungsschirm ausgestaltet werden soll. Diese Ergebnisse seien in die Vorlage eingeflossen.
Die Vernehmlassung dauert bis am 4. Mai. Danach will der Bundesrat die Botschaft bis Mitte Mai verabschieden, damit das Parlament die Vorlage in der Sommersession beraten und dringlich in Kraft setzen kann.
Für den Bundesrat sind in erster Linie die Unternehmen selbst gefordert. Die Finanzhilfe des Bundes erfolge nur subsidiär, damit sie handlungsfähig bleiben. Er will die betroffenen Unternehmen verpflichten, laufend alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um Krisensituationen zu verhindern. «Insbesondere sind sie verpflichtet, liquiditätsschonende und -erhöhende Massnahmen zu ergreifen», schreibt das Uvek.
Ausserdem sind die Bedingungen des Bundes «sehr streng». Dazu zählen etwa Transparenzvorschriften, eine Verzinsung des Darlehens inklusive Risikozuschlag von 20 Prozent, ein Dividendenausschüttungsverbot sowie Sicherheiten in Form verpfändeter Aktien. Zudem müssen die betroffenen Unternehmen eine Bereitstellungspauschale von 15 Millionen Franken pro Jahr bezahlen, «um die Kosten für das Aufspannen des Rettungsschirms mindestens teilweise zu decken».
Der Rettungsschirm ist zudem nicht freiwillig. Vielmehr sind die systemkritischen Unternehmen per Gesetz unterstellt. Sie müssen sich ausserdem vorgängig mit dem Bund über die Bedingungen des Darlehens einigen, damit die Hilfe im Ernstfall innert zwei Tagen bereit steht.
Auch will der Bund die Kantone in die Pflicht nehmen: Sie müssen die Hälfte allfälliger Verluste auf Darlehen erstatten, wie es weiter heisst. Ihr Anteil entspricht demjenigen ihres BIP-Anteils. Im Gegenzug erhalten sie die Hälfte der Einnahmen aus dem Risikozuschlag.
Der Bundesrat sieht vor, das Gesetz bis auf Ende 2026 zu befristen. Danach sollen verschiedene Massnahmen greifen, um die Strombranche widerstandsfähiger zu machen, wie es weiter heisst. Dazu zählen unter anderem verschiedene Vorschriften zur Stromproduktion oder allfällige Vorgaben zur Liquidität und Kapitalausstattung der Unternehmen.
Die Grünen haben bereits auf den Vorschlag reagiert und angekündigt, mehrere Anträge einzureichen. So sollen sich gerettete Unternehmen etwa verpflichten, für 2 Terawattstunden eine Wasserkraftreserve für den Winter zu gewährleisten. Zudem müssen sie einen Plan für den Ausbau der erneuerbaren Energien erstellen und Massnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs ergreifen.