Elektronische Stimmabgabe
Bund startet neuen Versuch für E-Voting

Die Kantone sollen schon bald wieder E-Voting-Versuche durchführen können. Der Bundesrat hat ein entsprechendes Vernehmlassungsverfahren gestartet.

André Bissegger
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In der Schweiz sollen schon bald wieder E-Voting-Versuche starten.

In der Schweiz sollen schon bald wieder E-Voting-Versuche starten.

Keystone

E-Voting nimmt langsam wieder Fahrt auf. Nachdem 2019 ein geplanter Versuchsbetrieb für die elektronische Stimmabgabe gescheitert war, hauchte ihr der Bundesrat Ende 2020 neues Leben ein: Er lancierte eine Neuausrichtung der Versuche und legte deren Ziele fest. Damit sollen die Kantone in begrenztem Umfang schon bald wieder E-Voting-Versuche durchführen können. Nun hat der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren eröffnet, wie die Bundeskanzlei am Mittwoch mitteilte.

Die Vernehmlassungsvorlage regle detailliert, wie die ständige öffentliche Überprüfung von E-Voting-Systemen ermöglicht werden solle. Auch sieht sie neu vor, dass unabhängige Expertinnen und Experten im Auftrag des Bundes überprüfen, ob die Sicherheitsanforderungen eingehalten werden. Die Vernehmlassung dauert bis am 18. August. Danach will der Bundesrat entscheiden.

Erste Arbeiten laufen bereits

Damit könnte es nun schnell gehen: Da der Bundesrat die Stossrichtung der Vorlage bereits Ende 2020 vorgegeben hatte, konnten sich die verschiedenen E-Voting-Akteure bereits auf das neue regulatorische Umfeld vorbereiten.

So bereite die Bundeskanzlei beispielsweise bereits die Überprüfung zukünftiger E-Voting-Systeme durch die unabhängigen Experten vor. Und auch die Kantone und Systemanbieter arbeiten gemäss Bundeskanzlei bereits an der Umsetzung der Anforderungen, um die neuen Auflagen für E-Voting möglichst rasch erfüllen zu können.

Finanzielle Belohnung für Hinweise auf Fehler

Der Bundesrat hatte die Wissenschaft von Anfang an in die Erarbeitung der Grundlagen für die Neuausrichtung miteinbezogen. Mit dieser soll ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess etabliert werden, bei dem auch neue Instrumente eingesetzt werden, wie es weiter heisst. Dazu zählt, dass Hinweise auf Fehler aus der Bevölkerung finanziell belohnt werden.

In den Grundlagen ist neu vorgeschrieben, dass nur noch vollständig verifizierbare E-Voting-Systeme zum Einsatz kommen sollen. Während des Versuchsbetriebs können kantonal maximal 30 Prozent und national höchstens 10 Prozent der Stimmberechtigten elektronisch abstimmen. Dabei sollen Auslandschweizerinnen und -schweizer sowie Stimmberechtigte mit einer Beeinträchtigung bevorzugt werden.

Letzte Versuche 2019 beendet

An den rechtlichen Zuständigkeiten ändert sich hingegen nichts. Damit entscheiden die Kantone weiterhin selbst, ob und mit welchem System sie ihrer Stimmbevölkerung E-Voting anbieten wollen. Der Bund setzt dabei den rechtlichen Rahmen und erteilt die Bewilligungen.

Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe gibt es in der Schweiz seit über 15 Jahren. Bis 2019 wurde E-Voting testweise an über 300 Urnengängen in zehn Kantonen angeboten. Zur Auswahl standen ein System des Kantons Genf sowie eines der Schweizerischen Post. Beide beendeten jedoch ihr Projekt. Letztere stampfte ihr E-Voting-System ein, weil Mängel im Quellcode, dem Herz des Systems, entdeckt wurden.