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Die Feierlichkeiten nach der Abstimmung über die Kantonszugehörigkeit von Moutier hat keine juristischen Konsequenzen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nicht wegen möglicher Corona-Verstösse.
Die Freude in Moutier war Ende März gross, als das Abstimmungsergebnis bekannt wurde: Die Bevölkerung des bernjurassischen Städtchens sprach sich für den Wechsel zum Kanton Jura aus. Spontan versammelte sich die projurassische Bevölkerung zur Feier im Städtchen und jubelte dicht gedrängt. Doch die Freude war nicht überall gleich gross: Jemand erstattete Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen Verstoss gegen die damals geltenden Corona-Regeln. Konkret ging es um das Tragen von Masken und die Begrenzung der Teilnehmerzahl an einer Kundgebung
Nun gab die zuständige Staatsanwaltschaft bekannt, dass sie sich nicht mit der Frage zu möglichen Verstössen gegen die Corona-Regeln durch die Teilnehmer befasst, wie sie in einer Mitteilung vom Freitag schreibt. Die Behörden hätten bei der Planung des Tages den emotionalen Charakter des Ereignisses berücksichtigt und sich für einen verhältnismässigen Ansatz bei den Corona-Regeln und möglichen Verstössen dagegen ausgesprochen. Die Polizei verfolgte vor und während der Versammlung eher einen präventiven statt repressiven Ansatz.
Es wäre daher nicht mehr konsequent, Ermittlungen durchzuführen, um anhand von Bildern Personen zu identifizieren, die gegen die Gesundheitsvorschriften verstossen haben könnten, heisst es weiter. Auch würden die Mittel, die für ein solches Verfahren eingesetzt werden müssten, eindeutig in keinem Verhältnis zur Schwere des Sachverhalts stehen. (abi)