Coronavirus
Maskenpflicht ab 1. Klasse und weniger Zuschauer: Tessin verschärft Coronaregeln

Masken ab der 1. Klasse und verschärfte Massnahmen für Grossveranstaltungen: Der Tessiner Staatsrat reagiert auf die Omikron-Variante. Von Betriebsschliessungen sieht er vorerst ab.

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Fangedränge wird es bis Mitte Januar im Tessin nicht mehr geben: Die Regierung hat die Kapazität in Sport- und Kultureinrichtungen beschränkt. (Archivbild)

Fangedränge wird es bis Mitte Januar im Tessin nicht mehr geben: Die Regierung hat die Kapazität in Sport- und Kultureinrichtungen beschränkt. (Archivbild)

Keystone

Der Tessiner Staatsrat hat am Montag eine Bilanz der epidemiologischen Situation im Südschweizer Kanton gezogen. Die Entwicklung sei nach wie vor besorgniserregend, teilte der Kanton am Dienstag mit. Die Regierung hat daher neue kantonale Massnahmen in Bereichen beschlossen, in denen es viele soziale Kontakte gibt. Dies soll die Ausbreitung der Omikron-Variante stoppen. Von «drastischen Massnahmen» wie Betriebsschliessungen sieht die Regierung dagegen vorerst ab, wie sie schreibt.

Neue Regeln gibt es beispielsweise für den Schulbetrieb: Neu gilt ab der 1. Klasse eine Maskenpflicht. Zudem sollen die Eltern am Tag vor der Rückkehr in die Schule vom kommenden Montag bei ihren Kindern einen Selbsttest durchführen. Fällt dieser positiv aus, sollen die Schüler in der ersten Woche nicht zur Schule gehen, wie die Kantonsregierung weiter schreibt. Die verschärfte Maskenpflicht gilt vorerst bis am 25. Februar.

Nur Tribünen dürfen noch besetzt werden

Betroffen von den Massnahmen sind aber auch grosse Sport- und Kulturveranstaltungen im Tessin mit mehr als 1000 Zuschauern. Sie sind zwar weiterhin erlaubt, es gilt aber neu die 2G-Pflicht. Zudem müssen die Zuschauer eine Maske tragen und sitzen bleiben. Getränke und Speisen dürfen nur noch in Gastrobetrieben konsumiert werden, in denen die Bundesvorschriften gelten.

Zudem dürfen nur noch Plätze auf Tribünen besetzt werden, um das Gedränge vor und nach Veranstaltungen zu verringern. Und die Anzahl der Zuschauer wird auf zwei Drittel der Kapazität begrenzt. Diese kantonalen Regelungen bleiben vorerst bis zum 16. Januar in Kraft, wie es heisst. (abi)