Coronapandemie
Bund führt Verzugszins für Mehrwertsteuer wieder ein

Als Entlastung für gebeutelte Firmen hat der Bund seit Beginn der Coronapandemie auf Verzugszinse bei zu spät bezahlter Mehrwertsteuer verzichtet. Damit ist nun Schluss.

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Firmen, welche dem Bund die Mehrwertsteuer zu spät überweisen, schulden dem Staat im neuen Jahr wieder einen Verzugszins.

Firmen, welche dem Bund die Mehrwertsteuer zu spät überweisen, schulden dem Staat im neuen Jahr wieder einen Verzugszins.

Keystone

(sat) Wie die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) am Dienstag mitteilt, gilt auf geschuldete Mehrwertsteuer-Beträge ab dem 1. Januar wieder ein Verzugszins von 4 Prozent. Gleichzeitig wird auch bei der direkten Bundessteuer wieder ein Verzugszinssatz eingeführt. Diesen hat die ESTV für das kommende Jahr auf 3 Prozent festgelegt.

Am 20. März hatte der Bundesrat den befristeten Verzicht auf Verzugszinsen bei verspäteter Zahlung von Steuern, Lenkungsabgaben und Zollabgaben sowie den Verzicht auf die Darlehensrückerstattung beschlossen. Diese Regelung wird am 31. Dezember wie geplant auslaufen.