Coronamassnahmen
Gericht weist Beschwerde gegen Zürcher Covid-19-Verordnung ab

Das Zürcher Verwaltungsgericht hat verschiedene Beschwerden gegen die Covid-19-Verordnung des Kantons abgelehnt und deren Rechtmässigkeit bestätigt.

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Die Zürcher Covid-Verordnung ist gemäss dem Verwaltungsgericht rechtmässig.

Die Zürcher Covid-Verordnung ist gemäss dem Verwaltungsgericht rechtmässig.

Keystone

(agl) Das Verwaltungsgericht habe die in der Verordnung enthaltenen Massnahmen als «erforderlich und zumutbar» bezeichnet, schreibt die Zürcher Regierung in einer Mitteilung vom Mittwoch. Die Beschwerdeführenden hatten zuvor die Aufhebung der Verordnung beantragt. Die kantonalen Massnahmen sollen nun vom 10. auf den 22. Januar verlängert werden, dies im Einklang mit den Massnahmen des Bundesrates, wie die Regierung weiter schreibt.

Über die Massnahmen des Bundes hinaus geht der Kanton bei Menschenansammlungen im öffentlichen Raum, die auf 10 Personen beschränkt sind. Take-Aways, Lieferdienste und Hotelrestaurants müssen um 22 Uhr schliessen, auch an Silvester. Zudem gibt es im Kanton ein allgemeines Verbot von Prostitution.

Bereits Ende Oktober scheiterte vor dem Zürcher Verwaltungsgericht eine Beschwerde gegen die Coronamassnahmen. Damals ging es um die Erhebung von Kontaktdaten und eine Beschränkung der Personenzahl in Gastronomie­betrieben, Vorgaben für Veranstaltungen sowie eine Maskentragpflicht in Innenräumen von Einkaufsläden.