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Der Bundesrat will Organisatoren und Kantonen eine Planungsperspektive bieten. Kantone sollen daher ab Ende Mai Grossveranstaltungen mit bis zu 3000 Besuchern unter Auflagen bewilligen können.
Ab Sommer könnte es in der Schweiz bereits wieder Grossanlässe mit mehreren Tausend Besuchern geben. «Mit der Zunahme der Impfungen könnten Grossveranstaltungen ab Sommer möglich werden», sagte Bundesrat Alain Berset vor Medien. Die Kantone sollen deshalb ab Ende Mai Grossveranstaltungen mit bis zu 3000 Besucherinnen und Besuchern unter restriktiven Auflagen bewilligen können. Die Veranstaltungen dürfen aber erst ab dem 1. Juli stattfinden. Ab 1. September soll die Obergrenze dann auf 10'000 Personen angehoben werden. Das hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden und die Vorschläge an die Kantone und Branchenverbände zur Konsultation geschickt.
Gleichzeitig betonte der Gesundheitsminister, dass die Daten und Teilnehmerzahlen keinen Öffnungsplan darstellen. Ob die Veranstaltungen dann auch tatsächlich durchgeführt werden können, wird der Bundesrat erst später entscheiden – voraussichtlich in der zweiten Juni-Hälfte. «Die Organisation von Grossanlässen braucht Zeit. Wir wollen daher mit unserem Entscheid den Organisatoren möglichst früh Planungssicherheit und den Kantonen eine Entscheidungshilfe bieten», sagte Berset weiter. Lässt die epidemiologische Lage eine Durchführung nicht zu, muss die Veranstaltung abgesagt werden.
Dann kommt der sogenannte Schutzschirm zum Zug, den das Parlament in der Frühlingssession im Covid-19-Gesetz verankert hat. Der Bundesrat hat nun entschieden, wie dieser umgesetzt werden soll. «Muss ein Anlass verschoben oder abgesagt werden, beteiligt sich der Bund an den Kosten», sagte Bundespräsident Guy Parmelin. Bedingung für eine Entschädigung sei, dass der Kanton den betroffenen Publikumsanlass bewilligt und ihn zusätzlich dem Schutzschirm unterstellt.
Der Veranstalter trägt pro Veranstaltung von den ungedeckten Kosten eine Franchise von 30'000 Franken und vom verbleibenden Betrag einen Selbstbehalt von 20 Prozent. «Wenn die Kantone die Hälfte der ungedeckten Kosten übernehmen, bezahlt der Bund die andere Hälfte», sagte Parmelin. Die Kostenbeteiligung von Bund und Kantonen beträgt pro Veranstaltung höchstens fünf Millionen und der Zahlungsrahmen insgesamt 150 Millionen Franken. Allerdings müssen die meisten Kantone für die Umsetzung noch eine Rechtsgrundlage schaffen.
Auch hat der Bundesrat festgelegt, dass es für eine Bewilligung strenge Schutzkonzepte braucht. Auch notwendig ist die Vorgabe, dass nur geimpfte, negativ getestete und genesene Personen Zutritt erhalten. Um diese anspruchsvollen Schutzkonzepte zu testen, schlägt der Bundesrat eine Pilotphase vor.
Kantone sollen ab Anfang Juni bis Ende Juni drei ausgewählte Pilotveranstaltungen mit mindestens 300 bis maximal 600 Personen bewilligen können. «Damit wollen wir in einer schwierigen Situation Erkenntnisse gewinnen», sagte Berset. Diese Erfahrungen fliessen dann in die Überlegungen von weiteren Öffnungsschritten mit ein.
Die Organisatoren des Openair Gampel haben bereits auf den Plan des Bundesrats reagiert. Sie planen Anfang September «ein cleveres Pilotprojekt, um den Jugendlichen und der Branche eine Perspektive zu bieten», schreiben sie auf ihrer Website. Man prüfe intensiv eine alternative Festivalvariante mit 10'000 Besuchern pro Tag. Einige Bands hätten dem alternativen Projekt bereits zugestimmt, andere würden auf 2022 verschoben, heisst es weiter.