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Bundesrat Guy Parmelin präsentierte am Freitag kein neues Hilfspaket. Bestehende Massnahmen werden aber verlängert und teilweise ausgeweitet, etwa im Bereich Kultur.
(wap) Die am Freitag vom Bundesrat beschlossenen Verschärfungen werden nicht mit einem eigenen Hilfspaket begleitet. Die Wirtschaft spüre die Folgen der zweiten Welle, aber es gelinge auch vielen Unternehmen, sich anzupassen, sagte Wirtschaftsminister Guy Parmelin vor den Medien in Bern. Bestehende Hilfsmassnahmen würden verlängern und gegebenenfalls ausgeweitet.
Zunächst verlängert der Bundesrat das «summarischen Verfahrens», mit dem es Unternehmen erleichtert werden soll, in der Krise Kurzarbeit einzuführen. Einkommen aus Zwischenbeschäftigungen werden weiterhin nicht an die Kurzarbeitsentschädigung angerechnet, Mehrstunden, die sich ausserhalb der Kurzarbeitsphase angesammelt haben, müssen nicht abgezogen werden.
Dank den Massnahmen könnten die Arbeitslosenkassen schneller über Gesuche auf Kurzarbeitsentschädigung befinden, ausserdem werde die Liquidität der Unternehmen geschont. Der Bundesrat hat den Entscheid nach Konsultationen mit dem Parlament, den Sozialpartnern und den Kantonen gefällt.
Über weitere Massnahmen will er am 20. Januar entscheiden. Vorgesehen ist eine rückwirkende Verlängerung der Bezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung, ausserdem sollen auch Temporärarbeiter und Lehrlinge Kurzarbeitsentschädigung erhalten können.
Eine Lösung für Arbeitnehmer mit tiefen Löhnen hat das Parlament im Rahmen des Covid-19-Gesetzes gefunden: Wer weniger als 3470 Franken im Monat verdient, hat in Kurzarbeit fortan Anspruch auf 100-prozentigen Lohnersatz. Die Grenze von 3470 Franken gilt auch für Personen, die mehr verdienen, die bei einer 80-prozentigen Kurzarbeitsentschädigung aber unter diesen Betrag fallen würden. Auch sie erhalten mindesten 3470 Franken.
Ab einem Monatseinkommen von 4340 Franken gilt das bisherige Regime. Bei Teilzeitlöhnen ist der hochgerechnete Vollzeitlohn massgebend für die Entschädigung. Die Regelung gelte rückwirkend auf 1. Dezember und sei ebenfalls befristet bis Ende März.
Beim Arbeitnehmerschutz nimmt der Bundesrat Rücksicht auf die Arbeitgeber. Einen besonderen Schutz für gefährdete Arbeitnehmer ist weiterhin nicht vorgesehen, auch bleibt es beim Homeoffice bei einer unverbindlichen Empfehlung, dies, weil eine Pflicht «den Arbeitgebern Probleme machen» würde, wie Wirtschaftsminister Guy Parmelin ausführte. Viele Unternehmen hätten in der ersten Welle bemerkt, dass Homeoffice auch neue Probleme schaffen könne, hier gelte es, ein Gleichgewicht zu finden.
Erleichterungen gibt es für die Kulturbranche. Diese brauche wegen der Schliessungen nun eine «klare Unterstützung», sagte Bundesrat Alain Berset. Die Ausfallentschädigung für Kulturschaffende werde deshalb wieder eingeführt. Transformationsprojekte werden neu mit bis zu 80 statt wie bisher 60 Prozent unterstützt. Weiter wird die Einkommens- und Vermögensgrenze erhöht, bis zu denen Anspruch auf Nothilfe haben.