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Die Bildungs- und Kulturkommission des Ständerats will nicht, dass Profisportler eine Lohnkürzung hinnehmen müssen, wenn ihr Klub A-fonds-perdu-Beiträge vom Bund bezieht.
(dpo) Professionelle Sportklubs können im Rahmen der Coronahilfen A-fonds-perdu-Beiträge beim Bund beantragen. Doch die Gelder sind an eine Bedingung geknüpft: So müsste bei Spielern, die über 148'200 Franken jährlich verdienen, der Durchschnittslohn um 20 Prozent gesenkt werden. Als Vergleichsmassstab dient dabei die Saison 2018/19.
Dagegen stellt sich die ständerätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S). Der Entscheid fiel aber äusserst knapp aus mit 6 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung und Stichentscheid des Kommissionspräsidenten Hannes Germann (SVP/SH), wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilen.
Des weiteren verlangte die WBK-S einstimmig in einem Schreiben an den Bundesrat, dass dieser konkrete Kriterien für einen Lockdown-Ausstieg im Kultur- und Sportbereich definieren soll. Zudem beantragt die Kommission, die Obergrenze für die Unterstützungsbeiträge an Kulturunternehmen, Kulturverbände und Kulturschaffende zu streichen. Damit soll der Bund einen grösseren Handlungsspielraum bei allfälligen Nachtragskrediten erhalten.