Coronagebeutelte Firmen sollen kein zweites Kreditbegehren stellen dürfen

Unternehmen, die in einer ersten Runde ihren möglichen Coronakredit nicht vollumfänglich ausgeschöpft haben, dürfen keinen zweiten Antrag stellen. Der Nationalrat hat einen Vorstoss aus dem Ständerat abgelehnt.

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Ein zweiter Antrag für einen Coronakredit soll nach dem Willen des Parlaments möglich sein.

Ein zweiter Antrag für einen Coronakredit soll nach dem Willen des Parlaments möglich sein.

Keystone

(rwa) Der Nationalrat lehnte am Mittwoch eine Motion der ständerätlichen Finanzkommission mit 105 zu 82 Stimmen ab. Der Vorstoss verlangt, dass Unternehmen mehr als ein Gesuch für einen Coronakredit stellen können. Damit wollte der Ständerat jenen Firmen entgegenkommen, die bei ihrem ersten Gesuch zu vorsichtig budgetiert hätten. Nach bisheriger Regelung wird ein solches Zweitbegehren automatisch abgelehnt.

Wie der Nationalrat lehnte auch der Bundesrat das Ansinnen ab. «Sie wollen ein Problem lösen, das gar nicht besteht», erklärte Finanzminister Ueli Maurer. Es gebe keine Hinweise, dass Firmen ein zusätzliches Begehren stellen würden. «Der Bund ist auch nicht eine Vollkaskoversicherung für Unternehmen und KMU.» Maurer wandte zudem ein, dass dadurch das Missbrauchsrisiko steige.