Epidemie-Versicherung
Streit um Corona-Ausfälle: Beizer verliert vor Bundesgericht

Bei einer Pandemie zahlt die Epidemie-Versicherung nicht. Zum Leidwesen vieler Gastronomen wird sich daran nichts ändern. Ein Beizer ist am Bundesgericht abgeblitzt. Es ist ein folgenreiches Urteil.

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Zu Beginn der Pandemie mussten Gastrobetriebe dichtmachen. (Symbolbild)

Zu Beginn der Pandemie mussten Gastrobetriebe dichtmachen. (Symbolbild)

Keystone

Im Frühling 2020 ging es allen Restaurantbesitzerinnen und -besitzern gleich: Sie mussten im Rahmen der ersten Coronawelle ihre Tore schliessen und dadurch Ertragsausfälle hinnehmen. Glücklich konnten sich jene schätzen, die zuvor eine Epidemieversicherung abgeschlossen hatten – zumindest könnte man dies denken.

Denn die Beizer stolperten über das Kleingedruckte. Bald zeigte sich, dass die Rechtslage in den Versicherungsverträgen nicht klar geregelt war und die Versicherungsnehmenden nicht wussten, ob ihre Ausfälle gedeckt werden. Viele Versicherungen verweigerten die Zahlungen. Schliesslich handle es sich beim Coronavirus um eine Pandemie und nicht um eine Epidemie, lautete die Begründung.

Als Folge schlossen die meisten Versicherungen mit ihren Kundinnen und Kunden eine Vergleichslösung ab – bei der Helvetia stimmten etwa über 95 Prozent der betroffenen Betriebe dem angebotenen Vergleich zu.

Aargauer Beizer scheitert

Einen andern Weg wählte ein Aargauer Gastrounternehmer. Er reichte eine Klage ein und forderte von der Helvetia-Versicherung eine Entschädigung für den Betriebsausfall, wie diese im Versicherungsvertrag vorgesehen war. Doch die Versicherung machte eine vertragliche Ausschlussklausel geltend. Nach dieser bestehen für «Schäden infolge von Krankheitserregern, für welche national oder international die WHO-Pandemiestufen fünf oder sechs gelten», keine Deckungsansprüche.

Nun erleidet der Beizer einen Rückschlag. Das Bundesgericht hiess eine Beschwerde der Helvetia-Versicherung gut und wies seine Klage ab. Das Gericht hält fest, dass das Aargauer Gastro-Unternehmen gegenüber seiner Versicherung «keinen Anspruch auf Deckung von Ertragsausfall wegen der Coronapandemie» habe.

Damit korrigieren die höchsten Richter in Lausanne einen Entscheid des Aargauer Handelsgerichts. Letzten Mai hatte dieses die Klage gutgeheissen und die Versicherung zur Zahlung von 40'000 Franken verpflichtet. (jus/rwa)