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Wer im öffentlichen Raum sein Gesicht verhüllt, soll gebüsst werden. Das hat das Stimmvolk im März beschlossen. Nun skizziert der Bundesrat, wie er den Entscheid umzusetzen gedenkt.
Die gesetzliche Umsetzung des im März beschlossenen Verhüllungsverbots wäre eigentlich Sache der Kantone, da diese für die Nutzung des öffentlichen Raums zuständig sind. Das hatte Justizministerin Karin Keller-Sutter am Abstimmungssonntag auch bekräftigt. Auf Wunsch der Kantone nahm dann doch der Bund das Heft in die Hand.
Am Mittwoch hat der Bundesrat nun seine Pläne für das weitere Vorgehen präsentiert. Er möchte den neuen Verfassungsartikel zum Verhüllungsverbot im Strafgesetzbuch umsetzen. Nun können sich Parteien, Kantone und Verbände bis zum 3. Februar 2022 in einer Vernehmlassung zum Gesetzesentwurf äussern.
Mit der Revision soll die Gesichtsverhüllung an allen Orten verboten werden, die öffentlich zugänglich sind. Wer sich nicht an dieses Verbot hält, wird mit Busse bestraft, wie es in einer Mitteilung des Bundesamtes für Justiz heisst. Allerdings sieht das Gesetz Ausnahmen vor. Aus Gründen der Gesundheit, der Sicherheit, der klimatischen Bedingungen und des einheimischen Brauchtums bleibt die Verhüllung erlaubt.
Der Bundesrat möchte noch zwei weitere Ausnahmen schaffen: wenn dies zur Ausübung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit im öffentlichen Raum notwendig ist und für künstlerische Darbietungen und Auftritte für Werbezwecke. Damit werde ein Ausgleich zwischen dem Verhüllungsverbot und den verfassungsmässig garantierten Grundrechten geschaffen, argumentiert der Bundesrat.
Das Stimmvolk hatte am 7. März die Initiative für ein Verhüllungsverbot mit 51,2 Prozent angenommen. Die Schweiz steht mit dem Burkaverbot in Europa nicht alleine da. So kennen auch die Nachbarländer Frankreich und Österreich sowie Belgien, Dänemark und die Niederlanden ähnliche Verhüllungsverbote.