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Das Bundesgericht weist eine Beschwerde des Vereins Klimaseniorinnen Schweiz und mehrerer einzelner Seniorinnen ab. Deren Anliegen seien mit politischen Mitteln durchzusetzen.
(agl) Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) sei zu Recht nicht auf ein Gesuch des Vereins eingetreten, hatte das Bundesgericht im Mai geurteilt. Die Seniorinnen rügten Unterlassungen des Bundes im Klimaschutz und forderten verschärfte Massnahmen zum Erreichen der Klimaziele.
Nachdem der Bund 2017 nicht auf das Gesuch eingetreten war, reichten die Klimaseniorinnen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein, die 2018 abgelehnt wurde. Auch vor Bundesgericht hatten die Seniorinnen mit ihrer Beschwerde nun keinen Erfolg.
Die Beschwerdeführerinnen seien «nicht mit der erforderlichen Intensität in ihren (Grund-) Rechten berührt», heisst es dazu in der Mitteilung des Bundesgerichts. Dies sei notwendig, um behördliches Unterlassen zu rügen und Massnahmen zu verlangen. Das Anliegen des Vereins, die Klimaschutzziele zu überprüfen und die Massnahmen zu verschärfen, sei nicht auf den Rechtsweg, sondern auf politischer Ebene durchzusetzen argumentieren die höchsten Richter im Land.
Die Klimaseniorinnen kritisieren das Urteil des Bundesgerichts am Mittwoch in einer Mitteilung. «Während der Klimawandel zusehends ausser Kontrolle gerät, ist die Politik von Interessenkonflikten blockiert», wird Co-Präsidentin Rosmarie Wydler-Wälti darin zitiert.
Grundrechtsschutz dürfe aber keine Frage der politischen Prioritäten sein. Die Klimaseniorinnen fordern weiter, dass der Bund ihre Grundrechte auf Leben und Gesundheit vor dem Klimawandel schütze. Der Vereinsvorstand empfehle seinen Mitgliedern darum auch den Weiterzug der nun in Lausanne abgelehnten Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg.