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Das Bundesgericht beurteilt die Inhalte im Abstimmungsbüchlein zu einer Volksinitiative als unpräzise – ein grosser Erfolg für den Initianten und Beschwerdeführer Giorgio Ghiringhelli.
Das Abstimmungsergebnis vom 9. Februar 2020 war äusserst knapp. Die Stimmbürger des Tessins wiesen damals die Volksinitiative mit dem langen Namen «Opfer von Gewaltakten müssen die Kosten für ihre legitime Selbstverteidigung nicht selbst bezahlen» mit 50,26 Prozent zurück. Die Stimmendifferenz war minim – 426 bei 82‘000 abgegebenen Stimmen.
Initiant Giorgio Ghiringhelli legte Beschwerde vor Bundesgericht ein. Diese begründete er mit Falschinformationen im Abstimmungsbüchlein, insbesondere mit der Behauptung, die Initiative widerspreche übergeordnetem Bundesrecht. Die zuständige Zivilkammer des Bundesgerichts gab ihm Recht, wie der Kanton Tessin und Ghiringhelli heute in jeweiligen Mediencommuniqués mitteilten. In der parlamentarischen Debatte und der Abstimmungskampagne seien Zweifel zur Vereinbarkeit mit dem Bundesrecht aufgekommen, die nicht ausreichend ausgeräumt worden seien. Insofern sei es zu einer Irregularität bei der freien Meinungsbildung gekommen.
Der Urnengang muss laut Bundesgericht wiederholt werden. Der Kanton will dies am 26. September tun. Die Initiative hatte gefordert, dass Personen, die Opfer von Gewaltakten werden (beispielsweise Raubüberfälle) und sich für ihre Verteidigung zur Wehr setzen, einen Angreifer dabei verletzen oder vielleicht sogar töten, aber in einem Prozess freigesprochen werden, die Kosten für die Wahl eines Vertrauensanwalts vollständig ersetzt bekommen.
Der Kanton Tessin nimmt in seiner Medienmitteilung vom Entscheid des Bundesgerichts Kenntnis, ohne diesen weiter zu kommentieren. Beschwerdeführer Giorgio Ghiringhelli, der als Vater der «Anti-Burka-Initiative» landesweit bekannt wurde, zeigt sich in einer Medienmitteilung hocherfreut über den richterlichen Entscheid aus Lausanne.