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Nach knapp 26 Jahren Haft wollte ein verurteilter Pädophiler aus seiner Verwahrung entlassen werden. Das Bundesgericht wies nun eine Beschwerde des Mannes ab.
(mg) Der Mann wurde vom Zürcher Obergericht wegen sexuellen Handlungen bis hin zu Oral- und Analverkehr mit Knaben im vorpubertären Alter – darunter zwei seiner Stiefsöhne – verurteilt. Seit 2005 befindet er sich in der Verwahrung. Aus dieser wollte der heute 74-jährige Pädophile nun entlassen werden. Er gelangte mit seinem Wunsch an die Zürcher Behörden, die ihm dies ebenso abschlugen wie das Zürcher Verwaltungsgericht. Und auch das Bundesgericht wies nun eine Beschwerde des Mannes ab, wie es am Freitag mitteilt.
Der Massstab für eine bedingte Entlassung sei sehr streng, heisst es in der Mitteilung. «Es muss eine entsprechend hohe Wahrscheinlichkeit bestehen, dass sich der Verurteilte in Freiheit bewährt.» Zwar könne das hohe Alter des Verwahrten ein Faktor sein, aber er verweigere jede «deliktorientierte Therapie konsequent» und so sei eine «Verhaltensänderung grundsätzlich nicht» zu erwarten. Selbst in Haft hatte sich der Mann erneut Darstellungen von sexuellem Missbrauch von Kindern beschafft, was zu einer erneuten Verurteilung führte.
Damit der Mann in Freiheit nicht rückfällig würde, brauche es eine «engmaschigen Überwachung», so der Gerichtsgutachter. Um dies zu gewährleisten, müsste «die Verantwortung zur Reaktion auf sexuelle Übergriffe gegenüber Kindern auf das Umfeld übertragen werden», so das Bundesgericht. Dabei kommt es zum Schluss: «Letztlich wäre der vom Staat zu leistende Schutz für die gefährdeten Kinder kaum anders zu leisten, als die Verwahrung in der Welt ausserhalb der Gefängnismauern weiterzuführen.» Das Kriterium des Alters vermöge «angesichts des hohen Risikopotenzials des Verurteilten eine bedingte Entlassung nicht zu rechtfertigen».