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Der Bundesrat will klare Regeln aufstellen, wann Pensionskassen Maklern Provisionen bezahlen müssen. Die Branche reagierte empört. Nun eilt ihr der Ständerat zu Hilfe.
Die berufliche Vorsorge ist ein komplexes Gebilde. Viele Firmen greifen bei der Wahl einer Pensionskasse deshalb auf die Dienste eines Brokers zurück. Dieser agiert als Berater, holt Offerten bei verschiedenen Vorsorgeeinrichtungen ein und vergleicht sie. Soweit so gut. Nur: Nicht der Auftraggeber, also der Arbeitgeber, bezahlt den Makler, sondern oft ist es die Pensionskasse. Das System führt zu Fehlanreizen, weil der Broker jenen Anbieter empfiehlt, bei dem er am meisten profitiert. Und das Geschäft ist lukrativ: Eine Studie des Beratungsunternehmens c-alm zeigt, dass jährlich Provisionen in der Höhe von 300 Millionen Franken an Makler fliessen.
Trotz dieser Situation sieht der Ständerat keinen Handlungsbedarf bei den Entschädigungen für die Vermittlung von Vorsorgegeschäften. Mit 28 zu 14 Stimmen lehnte er am Montag eine vorgeschlagene Regelung des Bundesrates ab. Dies würde die Wahlfreiheit der Unternehmen begrenzen und KMU benachteiligen, argumentierte Erich Ettlin (Die Mitte/OW) im Namen der Kommission.
Eine Minderheit unterstützte den Vorschlag des Bundesrates in der Absicht, die mit der heutigen Praxis verbundene «Zweckentfremdung» von Vorsorgegeldern zu verhindern. Hans Stöckli (SP/BE) argumentierte, derjenige, der befehle, müsse auch bezahlen. Im heutigen System entstünden Fehlanreize, weil nicht die Interessen der Versicherten geschützt würden.
Auch der Bundesrat hält die aktuelle Situation für unbefriedigend. Deshalb möchte er neu die Kompetenz erhalten, zu regeln, unter welchen Voraussetzungen eine Pensionskasse für die Vermittlung Entschädigungen bezahlen darf. Es gehe aber nicht darum, die Tätigkeit der Broker zu verbieten, versicherte Bundesrat Alain Berset.
Für ein neues Entschädigungsmodell hatte sich früher bereits der Pensionskassenverband stark gemacht. Der Broker sollte vom Arbeitgeber und nicht mehr von den Pensionskassen bezahlt werden — und zwar nach Aufwand. «So können die Interessen der Versicherten besser gewahrt und die geforderte Transparenz einfacher erreicht werden», argumentierte der Verband. Nun geht die Vorlage an den Nationalrat.